Ortsdurchfahrt Olpe künftig mit „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit

Olpe. In der Ortsdurchfahrt von Meschede Olpe - konkret in der Freienohler sowie in der Berger Straße - werden die Anwohnerinnen und Anwohner bald effektiver vor Verkehrslärm geschützt: Die Stadt Meschede wird in diesen Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern für alle Fahrzeuge anordnen. Der Entscheidung vorausgegangen sind umfangreiche Berechnungen zur Lärmbelastung sowie Abstimmungen mit der Kreispolizeibehörde HSK und dem Landesbetrieb Straßen.NRW.

Konkreter Anlass für die Untersuchungen: Ein Antrag der CDU-Ortsunion Freienohl-Olpe, der verschiedene Forderungen für eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Olper Ortsdurchfahrt enthält – unter anderem auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, um auf diese Weise Lärm zu vermindern. Schon bei der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2021 wurde für die Ortsdurchfahrt in Olpe eine Verkehrsstärke von 9.132 Fahrzeugen pro Tag ermittelt - ein Wert, der im Stadtgebiet Meschede sonst lediglich entlang der Hauptverkehrsachsen in Meschede und Freienohl erreicht wird. Allerdings: Während es sich bei den Durchfahrten in Meschede und Freienohl um so genannte Mischgebiete handelt, ist die Ortsdurchfahrt in Olpe ein allgemeines Wohngebiet – die rechtlichen Vorgaben für Lärmschutz sind hier strenger als in Bereichen, in denen es eine Mischnutzung für Wohnen und Gewerbe gibt.

Hinzu kommt, dass sich der Anteil des Schwerverkehrs in der Olper Ortsdurchfahrt auf 12,4 Prozent beläuft – der höchste Schwerverkehrsanteil im gesamten Stadtgebiet. Aufgrund der hohen Verkehrsstärke und der damit einhergehenden Lärmbelastung wird die Ortsdurchfahrt Olpe im Lärmaktionsplan der Kreis- und Hochschulstadt Meschede aus dem Jahr 2024 als Lärmschwerpunkt ausgewiesen.

Allerdings: Für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen - wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen - ist ein Lärmaktionsplan keine rechtssichere Grundlage. Denn hier werden auch andere Lärmquellen erfasst - wie etwa Flug- oder Gewerbelärm - die wiederum im Straßenverkehrsrecht ausgeblendet werden müssen. Die Stadt Meschede hat deshalb ein Ingenieurbüro mit einer Lärmberechnung für die Ortsdurchfahrt Olpe beauftragt. Seit dem Frühjahr stehen nun die Resultate fest. Das Ergebnis: In der Berger wie auch in der Freienohler Straße liegt die Lärmbelastung sowohl tagsüber wie auch nachts ganz überwiegend über den rechtlichen Grenzwerten. In der Frenkhauser Straße werden diese Werte dagegen kaum erreicht.

Daher wird die Stadt Meschede für die Freienohler und ebenso für die Berger Straße eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer anordnen. Dies gilt sowohl für Pkw wie Lkw. Zum einen wäre bei einer Begrenzung nur für Lkw der lärmmindernde Effekt nicht ausreichend. Und zum anderen könnten in der Ortsdurchfahrt unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu gefährlichen Überholmanövern führen.

In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Nachhaltigkeit am Donnerstag, 11. Juni, im Mescheder Rathaus wird Lukas Stentenbach, Leiter des Fachbereichs Ordnung, zur Verkehrssituation in Olpe Stellung nehmen und den Weg zu der neuen Regelung für den Straßenverkehr vorstellen. Bis für Lkw und Pkw in der Olper Ortsdurchfahrt tatsächlich „Tempo 30“ gilt, wird es allerdings noch einige Zeit dauern: Nach der entsprechenden Anordnung der Stadt Meschede muss der Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger die entsprechende Beschilderung beschaffen und installieren. Erst, wenn die „Tempo 30“-Schilder tatsächlich an Freienohler und Berger Straße in Olpe aufgestellt sind, sind sie für die Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen verbindlich.