Wenn Sie bei einer Veranstaltung, einem Fest oder einem anderen besonderen Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). Die Gestattung wird auch häufig als Schankerlaubnis, Ausschankgenehmigung oder Genehmigung zum Ausschank von Alkohol bezeichnet.

Eine solche Gestattung kommt insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Stadtfesten, Weihnachtsmärkten, Vereinsfesten, Konzerten oder Lesungen in Betracht. Die Gaststättenbehörde kann den Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle für die Dauer der Veranstaltung vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen erlauben.

Wenn Sie für ein Fest oder eine Veranstaltung Alkohol ausschenken möchten, müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen und mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Fachbereich Ordnung einreichen. Die Unterlagen können innerhalb der Öffnungszeiten persönlich eingereicht oder per E-Mail an die zuständige Ansprechperson Herr, Kovar - philipp.kovar@meschede.de - gesendet werden.

Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn bei einer zeitlich begrenzten öffentlichen Veranstaltung ausschließlich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.