Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Wichtig!

Am Montag und Mittwoch ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur mit Termin möglich. 
Termine können Sie in wenigen Schritten (ohne Registrierung) online buchen.
Sofern in besonders dringenden Angelegenheiten und Notfällen eine kurzfristige Online-Terminbuchung im Bürgerbüro nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0291/205-185. Oftmals stehen tagesaktuelle Termine zur Verfügung.

Hinweis: Die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nach Einbürgerung für mehrere Personen (Familien) ist nur noch mit Termin möglich.

Reisepass

Allgemeine Informationen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Reisepässe können für deutsche Staatsangehörige jeden Alters ausgestellt werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. 
Eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen kann im Bürgerbüro nicht erfolgen.

Bis zum 18. Lebensjahr muss die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Beantragung des Reisepasses im Bürgerbüro vorgelegt werden.
Die Einverständniserklärung können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.

Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Vielreisende).

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Passbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist. Diese Einschätzung ist als verfahrensbedingter Bearbeitungsvermerk im Passregister zu speichern.

Fingerabdruck

Die Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend.  Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert.

Ausnahmen von der Fingerabdruckpflicht kennt das Gesetz nur für Kinder unter 6 Jahren und für die seltenen Fälle, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist (§ 4 Abs. 4 PassG).

Digitales Lichtbild

Ab dem 01.05.2025 sind digitale Lichtbilder bei der Beantragung eines verpflichtend. Die Vorlage von papierbasierten Lichtbildern ist ab 01.05.2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Das digitale Lichtbild erstellen Sie entweder an den Fototerminals (Selbstbedienungsterminals) im Bürgerbüro oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgerbüro anbietet und Ihnen einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) zum Abruf zur Vorlage beim Bürgerbüro übergibt.
Fotodienstleister in Meschede: Foto Sonntag und die Drogeriemarktkette dm

Derzeit ist es noch nicht möglich, das Lichtbild im Bürgerbüro zu erstellen, da die neuen Fototerminals bisher noch nicht von der Bundesdruckerei geliefert wurden.

Direktversand

Ab dem 01.05.2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice (Direktversand) des beantragten Reisepasses an.

Zusätzliche Gebühr: 15,00 €    
Die Bezahlung erfolgt in der Behörde bei Antragstellung.
Keine Erstattung der Gebühr bei erfolgloser Zustellung.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Meschede
  • Reisepass ab 18 Jahren

Der Direktversand ist nicht möglich:

  • Bei Express-Reisepass
  • Reisepass für Kinder/Jugendliche (0 - 17 Jahre)
  • An eine Wunschadresse, an einen Nebenwohnsitz oder an eine Versandadresse im Ausland
  • Bei Beantragung des Reisepasses bei einer unzuständigen Behörde (Nebenwohnsitz, Wohnsitz im Ausland)
  • Wenn kein weiteres gültiges Dokument Personalausweis, Führerschein, Krankenkarte) vorhanden ist.
  • Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können den Direktversand nicht nutzen.

Entgegennahme an der Haustür:

  • Persönliche Entgegenahme (keine Vollmacht für andere Personen möglich)
  • Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument erforderlich.
  • Scheitert der Zustellversuch, weil Sie nicht persönlich angetroffen werden, wird die Sendung mit dem Reisepass sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird die Sendung innerhalb dieser Zeit dort nicht abgeholt, wird sie an das Bürgerbüro der Stadt Meschede weitergeleitet. Kosten werden nicht erstattet.

Ein Sammelversand (Reisepass und Personalausweis) ist nicht möglich. Jedes Dokument wird einzeln verschickt.

Die Behörde prüft bei der Beantragung des Reisepasses, ob die antragstellende Person über ein geeignetes Lichtbild-Ausweisdokument verfügt und das Lichtbild hinreichend aktuell ist (nicht älter 15 Jahre), damit die Übergabe an der Wohnungstür erfolgen kann

Der alte Reisepass wird bereits bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst nur die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf.

Der voraussichtliche Tag der Zustellung kann nur per E-Mail angekündigt werden.
Einem Direktversand ohne Angabe einer E-Mail-Adresse kann nur zugeraten werden, wenn sich die antragstellende Person bis zur Übergabe ohnehin weitgehend lückenlos zuhause aufhalten wird.

Ablauf

  • Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Reisepass produziert hat, wird dieser direkt an Ihre Meldeadresse versandt.
  • Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
  • Der Zustelldienst unternimmt einen Zustellversuch.
  • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen als Antragsteller*in persönlich übergeben. Damit Ihnen das Dokument durch den Zustelldienst ausgehändigt werden darf, müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument ausweisen.
  • Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst nur die Sendung mit dem Dokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweisdokumente zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet der Postzustelldienst alte Dokumente.
  • Sollten Sie nicht Zuhause sein, wird der Reisepass bei der Post für Sie hinterlegt. Sie müssen das hinterlegte Dokument innerhalb von sieben Werktagen bei der Post abholen, ansonsten wird dieses an das Bürgerbüro der Stadt Meschede übergeben und Sie müssen es dort abholen.
  • Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn die Zustellung fehlschlägt.
    Die Zustellung schlägt nach aktueller Rechtslage bereits fehl, wenn Sie beim ersten Zustellversuch nicht persönlich angetroffen werden

Express-Reisepass

Express-Reisepassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 4. Werktag, 12.00 Uhr, an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Express-Reisepasses nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind vorzuweisen. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ablehnen, da dieser ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird.  Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird!

Ausstellung eines Reisepasses durch eine örtlich unzuständige Behörde

Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. 

Bei der Beantragung durch eine örtlich unzuständige Behörde werden höhere Gebühren erhoben.

Die Ausstellung eines Reisepasses durch eine örtlich unzuständige Behörde kann nur nach Ermächtigung durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen (§ 19 Abs. 4 PassG). 

Bis die Ermächtigung der zuständigen Behörde beim Bürgerbüro Meschede vorliegt, kann einige Zeit vergehen. 
Erst nach Vorlage der Ermächtigung kann die Beantragung des Reisepasses erfolgen.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz wird die Ermächtigung bei der zuständigen Behörde der zuletzt gemeldeten Adresse im Inland eingeholt.

Wohnsitz im Ausland

Zuständig für Reisepassanträge von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland wohnen, ist diejenige deutsche Auslandsvertretung (Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Voraussetzung für die Antragstellung bei einer Behörde in Deutschland ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können.

Bei der Beantragung durch eine örtlich unzuständige Behörde werden doppelte Gebühren erhoben.

Die Ausstellung eines Reisepasses durch eine örtlich unzuständige Behörde kann nur nach Ermächtigung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen (§ 19 Abs. 4 PassG). 

Bis die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beim Bürgerbüro Meschede vorliegt, kann einige Zeit vergehen. 
Erst nach Vorlage der Ermächtigung kann die Beantragung des Reisepasses erfolgen.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz wird die Ermächtigung bei der zuständigen Behörde der zuletzt gemeldeten Adresse im Ausland eingeholt.

Gültigkeit

Antragsteller ab 24 Jahren 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass max. 1 Jahr


Der Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (z. B. bei Namensänderungen)

    oder

  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Lieferzeiten

Reisepass bis zu 10 Wochen
Express-Reisepass 4 - 5 Werktage (wenn der Antrag bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro gestellt wird)

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach Eheschließung erfolgen.

In Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt ist der Reisepass ungültig. Er darf nicht ausgehändigt werden und muss gebührenpflichtig neu beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

     

  • Persönliche Vorsprache (auch bei betreuten Personen)

  • Persönliche Vorsprache von Kindern ab dem 6. Lebensjahr (ab 6. Lebensjahr Fingerabdruck zusätzlich ab 10. Lebensjahr Unterschrift)

Für die Abholung:

Bei persönlicher Abholung den bisherigen

  • Reisepass

Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich:

  • die vollständig ausgefüllte Vollmacht

  • Ausweisdokument des Abholers

Auch wenn Reisepässe für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Reisepässe müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Reisepasses abgeben oder entwerten lassen.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kinderreisepass 

  • Geburtsurkunde bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl des bisherigen Ausweises

  • Digitales Lichtbild (siehe Infos zum digitalen Lichtbild)
    Papierbasierte Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zugelassen.

  • Bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses zusätzlich:

    • Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen
  • Bei Passausstellung als nicht zuständige Behörde (kein Hauptwohnsitz in Meschede) zusätzlich:

    • Passermächtigung gemäß § 19 Absatz 4 von der zuständigen Passbehörde
  • Bei Passausstellung im Inland für einen im Ausland lebenden Deutschen zusätzlich:

    • Passermächtigung gemäß § 19 Absatz 4 von der zuständigen Passbehörde (Deutsche Auslandsvertretung)
  • Bei Passausstellung  für Personen ohne festen Wohnsitz zusätzlich:

    Passermächtigung gemäß § 19 Absatz 4 von der zuständigen Passbehörde der zuletzt gemeldeten Adresse im In- oder Ausland

  • Bei Antragstellung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zusätzlich:

    • Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten ggf. Nachweis über das Sorgerecht
  • Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

    • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
  • Bei Erstbeantragung nach Einbürgerung zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde im Original
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen und Minderjährigen)
    • Heiratsurkunde
      Sollte es sich um eine ausländische Geburts-/Heiratsurkunde handeln, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer erforderlich oder die Vorlage einer Internationalen Urkunde
  • Falls Sie sich weder mit dem Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können:

    • Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde

Gebühren

Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahre 70,00 €
Zuschlag für Expressverfahren 32,00 €
Zuschlag für 48 Seiten-Pass 22,00 €
Zuschlag für nicht zuständige Behörde 70,00 €
Zuschlag für nicht zuständige Behörde (bei Wohnsitz im Ausland) 70,00 €
Nutzungsentgelt Lichtbilderfassungssysteme in der Behörde (ab 01.05.2025) 6,00 €
Zusätzliche Gebühr für Direktversand (ab 01.05.2025) 15,00 €

Die Gebühr für den Reisepass muss bei Antragstellung bezahlt werden.

Verlust | Diebstahl | Wiederauffindung

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie das melden. Die Verlust- oder Diebstahlsmeldung können Sie bei der Polizei oder im Bürgerbüro vornehmen. Wenn Sie nach Wiederauffinden das Dokument weiter nutzen wollen, müssen Sie das Wiederauffinden ebenfalls anzeigen – das können Sie nur persönlich bei Ihrem Bürgerbüro erledigen.

Die Anzeige ist notwendig, da bei einer Verlustmeldung zu Ihrem eigenen Schutz ein Eintrag in einer so genannten polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen wird. Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgerbüro wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht. Eine vorherige Nutzung des als verloren gemeldeten Dokumentes ist untersagt!

Sie können Ihren wiedergefundenen Reisepass danach innerhalb Deutschlands weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder Ihnen gar einziehen.
Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Passverordnung (PassV)
  • Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

Formulare & Downloads