Ab dem 01.05.2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice (Direktversand) des beantragten Reisepasses an.
Zusätzliche Gebühr: 15,00 €
Die Bezahlung erfolgt in der Behörde bei Antragstellung.
Keine Erstattung der Gebühr bei erfolgloser Zustellung.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Meschede
- Reisepass ab 18 Jahren
Der Direktversand ist nicht möglich:
- Bei Express-Reisepass
- Reisepass für Kinder/Jugendliche (0 - 17 Jahre)
- An eine Wunschadresse, an einen Nebenwohnsitz oder an eine Versandadresse im Ausland
- Bei Beantragung des Reisepasses bei einer unzuständigen Behörde (Nebenwohnsitz, Wohnsitz im Ausland)
- Wenn kein weiteres gültiges Dokument Personalausweis, Führerschein, Krankenkarte) vorhanden ist.
- Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können den Direktversand nicht nutzen.
Entgegennahme an der Haustür:
- Persönliche Entgegenahme (keine Vollmacht für andere Personen möglich)
- Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument erforderlich.
- Scheitert der Zustellversuch, weil Sie nicht persönlich angetroffen werden, wird die Sendung mit dem Reisepass sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird die Sendung innerhalb dieser Zeit dort nicht abgeholt, wird sie an das Bürgerbüro der Stadt Meschede weitergeleitet. Kosten werden nicht erstattet.
Ein Sammelversand (Reisepass und Personalausweis) ist nicht möglich. Jedes Dokument wird einzeln verschickt.
Die Behörde prüft bei der Beantragung des Reisepasses, ob die antragstellende Person über ein geeignetes Lichtbild-Ausweisdokument verfügt und das Lichtbild hinreichend aktuell ist (nicht älter 15 Jahre), damit die Übergabe an der Wohnungstür erfolgen kann
Der alte Reisepass wird bereits bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst nur die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf.
Der voraussichtliche Tag der Zustellung kann nur per E-Mail angekündigt werden.
Einem Direktversand ohne Angabe einer E-Mail-Adresse kann nur zugeraten werden, wenn sich die antragstellende Person bis zur Übergabe ohnehin weitgehend lückenlos zuhause aufhalten wird.