Fischereischein
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.07.2026 gibt es in Nordrhein-Westfalen den modernen, fälschungssicheren digitalen Fischereischein im Scheckkartenformat mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone. Der neue Fischereischein (Scheckkarte) wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit richtet sich weiterhin nach der entrichteten Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre. Erst mit Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.
Der Fischereischein kann online über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw beantragt werden. Für die Online-Beantragung ist eine BundID bzw. eID erforderlich. Die Online-Beantragung ist kostengünstiger, da die Bearbeitung vollautomatisiert erfolgt. Nach erfolgreicher Beantragung stehen der Fischereischein und der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar digital im BundID-Postfach zur Verfügung.
Wer den Fischereischein vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde beantragt, erhält die Unterlagen per E-Mail und/oder als Ausdruck. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird anschließend durch einen zentralen Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine, die vor dem 01.07.2026 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Fischereischein für Kinder und Jugendliche
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis, beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis, mitzuführen.
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit
Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit war früher als „Sonderfischereischein“ bekannt. Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung kann ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim zuständigen Landesamt gestellt werden.
Das MLV NRW hat eine Info-Datei mit den häufigsten Fragen zusammengestellt: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf