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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Fischereischein

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.07.2026 gibt es in Nordrhein-Westfalen den modernen, fälschungssicheren digitalen Fischereischein im Scheckkartenformat mit NFC-Chip sowie als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone. Der neue Fischereischein (Scheckkarte) wird auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit richtet sich weiterhin nach der entrichteten Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre. Erst mit Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.

Der Fischereischein kann online über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw beantragt werden. Für die Online-Beantragung ist eine BundID bzw. eID erforderlich. Die Online-Beantragung ist kostengünstiger, da die Bearbeitung vollautomatisiert erfolgt. Nach erfolgreicher Beantragung stehen der Fischereischein und der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar digital im BundID-Postfach zur Verfügung.

Wer den Fischereischein vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde beantragt, erhält die Unterlagen per E-Mail und/oder als Ausdruck. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird anschließend durch einen zentralen Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Jahres- und Fünfjahresfischereischeine, die vor dem 01.07.2026 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Fischereischein für Kinder und Jugendliche

Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis, beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis, mitzuführen.

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit

Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit war früher als „Sonderfischereischein“ bekannt. Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung kann ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim zuständigen Landesamt gestellt werden.

Das MLV NRW hat eine Info-Datei mit den häufigsten Fragen zusammengestellt: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf

Fischereierlaubnisverträge (FEV) für den Hennesee

Fischereierlaubnisverträge für den Hennesee können direkt online unter  https://www.hejfish.com/ beantragt werden oder beim Bürgerbüro der Stadt Meschede.

Beim Bürgerbüro ist nur die Beantragung folgender FEV’s möglich: 

  • 1-Tages-FEV             
  • Jahres-FEV
  • Handicap-Jahres-FEV bei einer Schwerbehinderung ab/über 50 % (Schwerbehindertenausweis erforderlich)

 

2-Tages-FEV oder Wochen-FEV sind bei den folgenden Ausgabestellen erhältlich:

  • Knaus Campingpark Hennesee, Mielinghausen 7, 59872 Meschede, 0291/952720 
  • Agravis Kornhaus Westfalen-Süd GmbH, Gebkestraße 28, 59872 Meschede, Tel. 0291/902210
  • Online unter www.hejfish.com

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkarte)

Beantragung online 18,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 30,00 €

 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr

Beantragung online  14,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 22,00 €
 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre

Beantragung online 42,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 50,00 €
 

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) für Gäste/Touristen

Beantragung online 20,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 32,00 €

 

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher Sonderfischereischein)

Beantragung online  30,00 €
Beantragung beim zuständigen Landesamt 30,00 €

 

Gebühren Fischereierlaubnisverträge (FEV) 

1-Tages-FEV 10,00 €
Jahres-FEV 65,00 €
Handicap-Jahres-FEV 32,00 €

Notwendige Unterlagen

  • Alter Fischereischein

  • Schwerbehindertenhausweis (bei Beantragung eines Handicap-FEV)​​​​​​​