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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Fischereischein

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.07.2026 führt Nordrhein-Westfalen den modernen, fälschungssicheren digitalen Fischereischein im Scheckkartenformat mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone ein. Der neue Fischereischein (Scheckkarte) wird auf Lebenszeit ausgestellt und behält seine Gültigkeit durch die (wie bisher) entrichtete Fischereiabgabe (für 1 oder 5 Jahre). Erst nach Zahlung der Fischereiabgabe ist der Fischereischein für den jeweiligen Zeitraum gültig.

Fischereischeine können künftig rund um die Uhr online über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw beantragt werden (erfordert BundID/eID). Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.

Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung. Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck. Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Vor dem 01.07.2026 erteilte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist daher nicht erforderlich.


Der Jugendfischereischein wird abgeschafft
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher „Sonderfischereischein“)
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.

Das MLV NRW hat eine Info-Datei mit den häufigsten Fragen zusammengestellt: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf

Fischereierlaubnisverträge (FEV) für den Hennesee

Fischereierlaubnisverträge für den Hennesee können direkt online unter  https://www.hejfish.com/ beantragt werden oder beim Bürgerbüro der Stadt Meschede.

Beim Bürgerbüro ist nur die Beantragung folgender FEV’s möglich: 

  • 1-Tages-FEV             
  • Jahres-FEV
  • Handicap-Jahres-FEV bei einer Schwerbehinderung ab/über 50 % (Schwerbehindertenausweis erforderlich)

 

2-Tages-FEV oder Wochen-FEV sind bei den folgenden Ausgabestellen erhältlich:

  • Knaus Campingpark Hennesee, Mielinghausen 7, 59872 Meschede, 0291/952720 
  • Agravis Kornhaus Westfalen-Süd GmbH, Gebkestraße 28, 59872 Meschede, Tel. 0291/902210
  • Online unter www.hejfish.com

Gebühren

Fischereischein auf Lebenszeit (Scheckkarte)

Beantragung online 18,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 30,00 €

 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr

Beantragung online  14,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 22,00 €
 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre

Beantragung online 42,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 50,00 €
 

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) für Gäste/Touristen

Beantragung online 20,00 €
Beantragung im Bürgerbüro 32,00 €

 

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher Sonderfischereischein)

Beantragung online  30,00 €
Beantragung beim zuständigen Landesamt 30,00 €

 

Gebühren Fischereierlaubnisverträge (FEV) 

1-Tages-FEV 10,00 €
Jahres-FEV 65,00 €
Handicap-Jahres-FEV 32,00 €

Notwendige Unterlagen

  • Alter Fischereischein

  • Schwerbehindertenhausweis (bei Beantragung eines Handicap-FEV)​​​​​​​