Verkehrslenkung und Verkehrssicherung
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.
Anbringung und Unterhaltung obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger.
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist als mittlere kreisangehörige Stadt selbstständige örtliche Straßenverkehrsbehörde im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das heißt, sie kann in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anordnen.
Ferner kann sie in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO erteilen.