Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Verkehrslenkung und Verkehrssicherung

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.

Anbringung und Unterhaltung obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger.

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist als mittlere kreisangehörige Stadt selbstständige örtliche Straßenverkehrsbehörde im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das heißt, sie kann in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anordnen.

Ferner kann sie in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO erteilen.

Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen

Sofern Sie der Auffassung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt oder aber überflüssig ist, können Sie sich formlos an ihre Straßenverkehrsbehörde wenden.

Verkehrsregelungen generell, Einrichtungen von Kreisverkehren, innerörtliche und überörtliche Wegweisungen, Parkleitsystem, Halt- und Parkverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einrichtungen von Tempo 30-Zonen, Schulwegsicherung, Behinderte im Straßenverkehr, Unfallhäufungsstelle und Verkehrssicherheitsaktionen sind nur einige wenige Stichworte, die zu diesem Aufgabenbereich gehören.

Ansprechperson