Verkehrslenkung und Verkehrssicherung
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht oder entfernt werden. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen zur Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs.
Für die Anbringung und Unterhaltung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist als mittlere kreisangehörige Stadt selbstständige örtliche Straßenverkehrsbehörde im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie kann daher in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anordnen.
Darüber hinaus kann die Stadt Meschede in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO erteilen.