Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Bürgerinformationssystem

Das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) der Kreis- und Hochschulstadt Meschede informiert Sie aktuell über die Arbeit und die Mitglieder des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede sowie seiner Fachausschüsse. Sie erhalten Einblick in die Tagesordnungen, Vorlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen. Tagesordnungen und Vorlagen zu aktuell anstehenden öffentlichen Sitzungen sind in der Regel ab dem 3. Tag vor dem jeweiligen Sitzungstermin für die Öffentlichkeit einsehbar.

  • Ratsinfo-System
    (nur für berechtigte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger)

Der Stadtrat

Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues.

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat der Stadt vertreten. Der Rat besteht aus den von der Bürgerschaft gewählten Ratsmitgliedern und ist das oberste Beschlussorgan der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Er ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht andere Bestimmungen Einschränkungen festlegen.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich. Er ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (also mindestens 20) anwesend sind. In der Regel werden die Beschlüsse des Rates mit Stimmenmehrheit gefasst.

Die Ratsmitglieder werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Größe des Stadtrates ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Meschede hat 38 Ratsmitglieder. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Tätigkeit im Rat ist nebenberuflich.

Sitzverteilung im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede

Die Mehrheitsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: 

Ansprechperson

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