Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Es kann als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt werden.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden kann, hängt unter anderem von der Anzahl der Personen im Haushalt, dem Familieneinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete oder Eigentumsbelastung ab.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben unter anderem Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie Wohngeld beantragen können oder einen Zuschuss zu Ihrer Miete bzw. zu den Kosten Ihres selbst genutzten Wohneigentums benötigen, können Sie den Wohngeldantrag online über den Wohngeldrechner ausfüllen und absenden. Die erforderlichen Anträge und Vordrucke erhalten Sie außerdem bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern für Wohngeld.