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Baustellengenehmigung - Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Hierzu müssen Unternehmer – Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes – vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist bzw. ob und wie der Verkehr zu beschränken und zu leiten ist aber auch, wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.

Für die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus, fällt zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr an. Diese setzt sich zusammen aus der Fläche und den Tagen, die in Anspruch genommen werden.

  • Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist vollständig auszufüllen und über die genannte E-Mail-Adresse zu übermitteln.

  • Maßnahmen sind 14 Tage im Voraus zu beantragen.

  • Evtl. Verlängerungen sind ebenfalls über dieses Formular zu beantragen.

  • Verlängerungen sind rechtzeitig zu beantragen, d.h. der Ausführungszeitraum darf nicht überschritten werden, da ansonsten Bußgelder drohen.

  • Es genügt, wenn über die Fertigstellung eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgt.

  • Verkehrszeichenpläne sind immer einzureichen; Ortstermine finden bei Bedarf statt.