Baustellengenehmigung - Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Hierzu müssen Unternehmer – Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes – vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist bzw. ob und wie der Verkehr zu beschränken und zu leiten ist aber auch, wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
Für die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus, fällt zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr an. Diese setzt sich zusammen aus der Fläche und den Tagen, die in Anspruch genommen werden.