Ein Führungszeugnis, umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis genannt, ist eine Bescheinigung über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Es wird von privaten oder öffentlichen Stellen als Nachweis darüber verlangt, ob eine Person vorbestraft ist. Ein Führungszeugnis kann beispielsweise für einen Arbeitgeber, eine Behörde oder einen anderen privaten oder öffentlichen Zweck benötigt werden.
Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Der Antrag kann bei der zuständigen Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes gestellt werden. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz weiter.
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist der Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu stellen.
Für Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit oder ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, kann ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses enthält neben den Angaben aus dem deutschen Bundeszentralregister auch Informationen aus dem Strafregister des jeweiligen Herkunftslandes.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis sowie zum erweiterten oder Europäischen Führungszeugnis erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.