Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Rentenstelle

Die Rentenstelle nimmt die Anträge für den Rentenversicherungsträger sowie die Erklärungen der Versicherten zur Weiterleitung an den Sozialversicherungsträger entgegen. Die Antragsteller erhalten die notwendige Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge.

Folgende Anträge können die Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Stadtgebiet Meschede für die gesetzliche Rentenversicherung stellen:

Altersrenten (Versichertenrente)

Weitere Informationen zu den Altersrenten erhalten Sie im Serviceportal der Deutschen Rentenversicherung

Rente wegen Erwerbsminderung

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Zusätzlich müssen Sie dafür bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie im Serviceportal  der Deutschen Rentenversicherung.

Erziehungsrente

Auf Antrag erhalten Versicherte Erziehungsrente, wenn

  • ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und an verwitwete Ehegatten, wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
  • der frühere Ehegatte gestorben ist,
  • sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Rentensplitting, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus Entgeltpunkten für Verdienst aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung) bis zum Tode des früheren Ehegatten selbst erfüllt haben,
  • sie unverheiratet bleiben und
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen.

Weitere Informationen zur Erziehungsrente erhalten Sie im Serviceportal  der Deutschen Rentenversicherung.

Hinterbliebenenrente

Folgende Antragsarten gibt es:

  • Witwenrente/Witwerrente
  • Halbwaisenrente/Vollwaisenrente
  • Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
  • Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente erhalten Sie im Serviceportal  der Deutschen Rentenversicherung.

Antrag auf Kontenklärung

Die meisten Versicherten möchten vor ihrem Rentenantrag wissen, mit welchem Rentenbetrag sie zukünftig rechnen können. Aber bevor eine Rente durch den Rententräger berechnet werden kann, muss das jeweilige Versicherungskonto vollständig geklärt sein. Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren hat sich die Rentenhöhe immer wieder geändert, sei es durch Kürzungen bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten oder durch eine höhere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Unter Umständen können auch bereits früher geklärte Versicherungskonten einer erneuten Überprüfung bedürfen.

Folgende Arten von Kontenklärung kommen infrage:

  • Allgemeine Kontenklärung (Vervollständigung und Aufbereitung des Rentenversicherungskontos)
  • Klärung des Rentenversicherungskontos im Rahmen eines Versorgungsausgleiches bei Scheidung
  • Klärung des Rentenversicherungskontos zwecks Anerkennung der Versicherungszeiten in Aussiedlungsgebieten (z. B. Polen, frühere UdSSR)
  • Anträge auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Kinderberücksichtigungszeiten

Weitere Informationen zur Kontenklärung erhalten Sie im Serviceportal  der Deutschen Rentenversicherung

Hinweise zur Rentenstelle

Die Antragsaufnahme erfolgt grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung!

Bitte vereinbaren Sie daher zuvor telefonisch einen Termin:
Montags bis Freitags 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr
 

Die Rentenstelle können Sie wie folgt erreichen:

Postanschrift:
Rentenstelle der Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Franz-Stahlmecke-Platz 2
59872 Meschede

Frau Doris Vogt / Frau Gülay Kahraman
Telefon: 0291/ 205 170
Telefax: 0291/205 5 170
rentenstelle@meschede.de

Rentenberatungen

werden nur direkt von der Deutschen Rentenversicherung angeboten!
 

Kontakt unter:  0800 1000 480 11
oder
über das Serviceportal  der Deutschen Rentenversicherung!