Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister. Sie enthalten persönliche Daten und Angaben zu Ihrer Anschrift.

Eine Meldebescheinigung dient als Nachweis, dass Sie an einer bestimmten Wohnung beziehungsweise Anschrift gemeldet sind. Sie kann gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Stellen für behördliche und private Zwecke benötigt werden, beispielsweise für eine Bank, eine Versicherung, einen Arbeitgeber oder bei einer Eheschließung.

Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Meldebescheinigungen können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragen. Bei der persönlichen Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei einer Vertretung ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Angaben, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Eine Lebensbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger benötigt. 

Durch eine Lebensbescheinigung bestätigt die Meldebehörde, dass die Person im Melderegister geführt und am Leben ist.
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache erforderlich.

Sollte dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann die Lebensbescheinigung auch einem Vertreter ausgestellt werden. Dafür muss eine Vollmacht, eine Ausweiskopie des Antragstellers sowie ein aktuelles ärztliches Attest (nicht älter als 48 Stunden) und der Ausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden. 

Eine telefonische oder schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

Deutsche im Ausland erhalten die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat.

Meldebescheinigung 9,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €
Lebensbescheinigung gebührenfrei

Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei

  • Meldebescheinigungen zur Vorlage beim HSK, Schwerbehindertenrecht (ehemals Versorgungsamt)
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

  • Die Meldebescheinigung muss persönlich beantragt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.

  • Lebensbescheinigungen müssen persönlich beantragt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

  • Schriftliche Vollmacht (bei Beauftragung einer anderen Person)