Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungsansprüche von Asylsuchenden. Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum der Leistungsberechtigten abdecken.
Die Antragstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt im Fachbereich Soziales bei den zuständigen Ansprechpersonen: