Sie möchten wissen, wo eine bestimmte Person gemeldet ist oder welche aktuelle Anschrift eine Person hat? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Meldebehörde eine Melderegisterauskunft beantragen. Eine Melderegisterauskunft gibt Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten einer gesuchten Person.
Es wird zwischen der einfachen Melderegisterauskunft und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Für beide Arten der Auskunft muss die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden können. Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- letzte bekannte Anschrift
Kann nicht eindeutig festgestellt werden, um welche Person es sich handelt, darf keine Melderegisterauskunft erteilt werden.
Eine Melderegisterauskunft können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Auskunft über Meldedaten ist nicht möglich.
Hinweis:
Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister löst immer eine Gebührenpflicht aus. Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist oder die neutrale Antwort erteilt wird. Die Zahlung per Lastschrift oder Rechnung ist nicht möglich! Als Nachweis der Vorabüberweisung muss bei der schriftlichen Beantragung eine Kopie des Überweisungsbeleges übersandt werden.