Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Sondernutzungserlaubnis

Sie möchten eine öffentliche Fläche in Meschede über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzen? Dann benötigen Sie möglicherweise eine Sondernutzungserlaubnis der Kreis- und Hochschulstadt Meschede.

Eine Sondernutzung kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie Gehwege, Straßen, Parkflächen oder andere öffentliche Verkehrsflächen für gewerbliche, werbliche, bauliche oder sonstige Zwecke nutzen möchten.

Eine Sondernutzungserlaubnis kann beispielsweise erforderlich sein für:

  • Tische und Stühle vor einem Restaurant oder Café (Außengastronomie)
  • Kundenstopper, Werbeschilder oder Werbeaufsteller auf dem Gehweg
  • Warenauslagen vor einem Geschäft
  • Verkaufsstände und mobile Verkaufswagen
  • Werbe- und Informationsstände
  • Container auf öffentlichen Flächen
  • Baustelleneinrichtungen oder Materiallagerungen auf öffentlichem Grund
  • Werbefahnen und sonstige Werbeanlagen
  • weitere Nutzungen von öffentlichen Straßen, Gehwegen, Parkflächen oder Fußgängerzonen

Die Gebühren variieren je nach Nutzfläche. Sie können diese auch der Sondernutzungssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede entnehmen. Diese finden Sie unter dem Reiter Politik-> Satzungen und Ortsrecht. 

Den Antrag können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich einreichen oder per E-Mail bzw. postalisch zusenden.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da das geplante Vorhaben in der Regel bei einer gemeinsamen Ortsbegehung erörtert werden muss.

Im Zweifel fragen Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter Herr Kovar. Diese erreichen Sie telefonisch unter 0291 205298 oder per E-Mail philipp.kovar@meschede.de