Adresse und persönliche Daten schützen
Sie möchten verhindern, dass Privatpersonen, Unternehmen oder andere nicht öffentliche Stellen Ihre Adresse über das Melderegister erhalten? Wenn Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen.
Die Auskunftssperre wird bei der Meldebehörde der Stadt Meschede beantragt. Sie wird nur eingerichtet, wenn im konkreten Einzelfall entsprechende Gründe vorliegen und die Gefahr glaubhaft gemacht wird.
Wann kann eine Auskunftssperre beantragt werden?
Eine Auskunftssperre kommt beispielsweise infrage, wenn Sie aufgrund einer konkreten Gefährdung befürchten müssen, dass die Bekanntgabe Ihrer Adresse oder persönlichen Daten zu einer Gefahr für Sie oder eine andere Person führen kann.
Eine Auskunftssperre kann insbesondere bei besonderen persönlichen Gefährdungssituationen relevant sein, beispielsweise bei Bedrohung, Gewalt, Nachstellung (Stalking) oder anderen konkreten Gefahren.
Allein die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Beruf, beispielsweise bei Polizei, Justiz, Jugendamt oder Jobcenter, reicht grundsätzlich nicht aus. Es muss eine konkrete Gefährdung vorliegen.
Wie beantrage ich eine Auskunftssperre?
Für die Beantragung einer Auskunftssperre benötigen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer ausführlichen Begründung. Sie müssen darlegen, warum durch eine Auskunft aus dem Melderegister eine konkrete Gefahr entstehen kann.
Die Angaben müssen durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden. Dazu können beispielsweise gerichtliche Entscheidungen, gerichtliche Anordnungen, ärztliche oder behördliche Bescheinigungen, Polizeiberichte, Strafanzeigen, Zeugenaussagen oder Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz gehören.
Bei einer berufsbedingten Gefährdung ist zusätzlich eine ausführliche Darstellung der Gefährdung durch den Arbeitgeber erforderlich.
Was bewirkt die Auskunftssperre?
Die Auskunftssperre schützt Ihre Daten bei Melderegisterauskünften an private Personen und andere nicht öffentliche Stellen. Behörden und sonstige öffentliche Stellen können weiterhin Auskünfte erhalten, werden dabei jedoch auf die bestehende Auskunftssperre hingewiesen.
Die Auskunftssperre gilt ausschließlich für Auskünfte aus dem Melderegister der Stadt Meschede. Sie bedeutet daher nicht, dass Ihre Adresse oder persönlichen Daten automatisch bei allen anderen Behörden, Unternehmen, Versicherungen oder anderen Stellen gesperrt sind.
Wie lange gilt die Auskunftssperre?
Eine Auskunftssperre wird für zwei Jahre eingetragen. Wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen, kann die Auskunftssperre verlängert werden. Eine Aufhebung ist auf schriftlichen Antrag möglich.
Wichtig: „Adresse sperren“ ist nicht gleich „Auskunftssperre“
Wenn Sie im Internet nach „Adresse sperren“, „Adresse geheim halten“, „Adresssperre“ oder „Melderegister sperren“ suchen, ist damit häufig eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz gemeint.
Die Auskunftssperre schützt jedoch nicht automatisch alle persönlichen Daten bei sämtlichen Stellen. Wenn Ihre Adresse beispielsweise bei anderen Behörden, Versicherungen, Banken, Vereinen oder im Internet gespeichert ist, müssen gegebenenfalls dort zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Auf dieser Seite finden Sie den Antrag auf Auskunftssperre, das Merkblatt zur Auskunftssperre, Informationen zu den erforderlichen Nachweisen und die rechtlichen Grundlagen.