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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Starkregenrisikomanagement im Stadtgebiet

Die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Sturzfluten und Hochwasser waren in den letzten Jahren auch im Stadtgebiet von Meschede spürbar. Auf Grund des Klimawandels ist zu erwarten, dass die Intensität und Häufigkeit von Extremwetterereignissen in Folge von Starkregen zunehmen werden.

Charakteristisch für ein Starkregenereignis sind hohe Niederschlagsintensitäten bei einer geringen Niederschlagsdauer. Oftmals handelt es sich dabei um Starkregenzellen mit einer kleinräumigen Ausdehnung. Daher ist üblicherweise nicht das gesamte Stadtgebiet von einem Starkregenereignis betroffen, sondern vielmehr einzelne Orts- oder Stadtteile. Die Folgen sind häufig überflutete Straßen und Grundstücke, vollgelaufene Keller und Tiefgaragen sowie ein sprunghaftes Ansteigen des Wasserspiegels in den Gewässern.

Um die Gefahr aufgrund starkregenbedingter Überflutungen und die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu erfassen, zu reduzieren und sogar vorzubeugen, hat die Kreis- und Hochschulstadt Meschede in Zusammenarbeit mit der Dr. Pecher AG (Gelsenkirchen/Erkrath) und unter Begleitung der Ruhrwasserwirtschaftsgesellschaft (RWG, Arnsberg) ein Starkregenrisikomanagement erstellt.

Die Erstellung des Starkregenrisikomanagements wurde gefördert durch Zuwendungen des Landes NRW. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL, gemäß Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 11. April 2017)

Maßnahmen zur Starkregenvorsorge können nicht allein von der Kreis- und Hochschulstadt Meschede getragen und durchgeführt werden. Die Starkregenvorsorge stellt eine kommunale Querschnittsaufgabe dar, die einen intensiven Austausch (Informationsvorsorge) zwischen allen beteiligten Akteuren wie politische Entscheidungsträger, kommunale Fachämter, forst- und landwirtschaftliche Akteure, Fachplaner:innen, Grundstückseigentümer:innen, betroffene Bürger:innen sowie die Rettungs- und Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes erfordert. Die Informationsvorsorge stellt daher das zentrale Element des Handlungskonzeptes im Rahmen des Starkregenrisikomanagements dar.

Wichtig dabei ist eine einfache und verständliche Kommunikation der Gefahrenlage und eine Bereitstellung von Informationen darüber, wie mit der daraus resultierenden Gefährdung umzugehen ist.

1. Unterschied Starkregen (Überflutung) – Hochwasser (Überschwemmung)

  • Starkregenereignisse (Überflutungen durch urbane Sturzfluten) sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer und stellen daher ein nur schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar (Quelle: Arbeitshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement)
     
  • Starkregenereignisse (Überflutungen aus dem Kanalnetz) liegen vor, wenn Schmutz- oder Regenwasser aufgrund von Überlastung aus einem Entwässerungssystem austritt oder nicht eintreten kann, es verbleibt auf der Oberfläche oder dringt auf naheliegende Grundstücke oder in Gebäude ein.
     
  • Hochwasser (Überschwemmungen aus Gewässern) ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (Flüsse, Bäche)

2. Projektumsetzung Starkregenrisikomanagement

a) Hydraulische Gefährdungsanalyse
Stadtgebietsweite modellbasierte Ermittlung von Strömungsverhältnissen und maximalen Überflutungstiefen im Stadtgebiet für künstliche Starkregenszenarien; Erstellen von Starkregengefahrenkarten mit Darstellung der Überflutungsausdehnung, der maximalen Überflutungstiefe und der maximalen Fließgeschwindigkeiten im Simulationszeitraum.

b) Risikoanalyse
Analyse der Starkregengefahrenkarten zur Ermittlung betroffener Objekte und Siedlungsbereiche; Risikoermittlung und Risikobewertung für ausgewählte betroffene öffentliche Gebiete sowie kritische Infrastruktur.

c) Handlungskonzept

  • Informationsvorsorge
  • Flächenvorsorge
  • Krisenmanagement
  • Konzeption kommunaler baulicher Maßnahmen

3. Starkregengefahrenkarte

Um die unterschiedlichen Überflutungsgefährdungen im Stadtgebiet Meschedes anschaulich darzustellen, werden die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse (sog. Starkregengefahrenkarten) in einem „Auskunfts- und Informationssystem Starkregen (AIS)“ visualisiert. Im AIS werden u.a. die Überflutungsausdehnungen und -tiefen sowie Fließgeschwindig-keiten und -richtungen bei unterschiedlichen Starkregenintensitäten dargestellt.

Eine ausführliche Beschreibung der verwendeten Grundlagen sowie eine Bedienungsanleitung befindet sich hinter dem Menüpunkt im rechten oberen Bildrand des AIS.

4. Kann ich von Starkregen betroffen sein?

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten im Stadtgebiet Meschede kann ein Gebäude in Hanglage oder in Tiefpunkten im Gelände durch schnell abfließendes Oberflächenwasser in großen Mengen genauso gefährdet sein wie ein Gebäude an einem Gewässer, welches Hochwasser führt. Im Sommer können ausgetrocknete Böden das Oberflächenwasser nur schlecht aufnehmen. Gleiches gilt für langanhaltende vorhergehende Niederschläge, welche den Boden sättigen, so dass dieser kein zusätzliches Wasserbei Starkregen mehr aufnehmen kann.

Hinzu kommt, dass große Mengen an plötzlich auftretendem Oberflächenwasser durch die Grundstücksentwässerung und die städtische Kanalisation nicht abgeleitet werden können. Kanäle können nicht für alle auftretenden Regenereignisse dimensioniert werden (Überstau aus dem Kanalnetz). Auch ein Versagen lokaler Grundstücksentwässerungsanlagen durch mangelnde Wartung (Verstopfung/Undichtigkeit Fallrohr) oder ungünstige Rahmenbedingungen kann zu starkregenbedingten Überflutungen führen.

Auch im öffentlichen Bereich kann das Oberflächenwasser möglicherweise nicht in die Kanalisation abgeführt werden. Straßeneinläufe können durch Schmutz verstopft bzw. durch bauliche Einrichtungen oder abgelagertes Schwemmgut verlegt sein. Dies führt dazu, dass das Oberflächenwasser sich einen neuen Weg sucht.

5. Verhalten bei Überflutungen und Überschwemmungen

Denken Sie in allererster Linie an sich und ihr Leben!
Betreten Sie keine überfluteten Räume und gehen oder fahren Sie nicht durch überflutete Unterführungen oder Straßen!
Je nach Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit besteht Lebensgefahr!
Halten Sie sich mit Abstand zum Ufer auf!

LIEBER TROCKEN STATT NASS.

6. Kann ich mich selbst schützen?

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt oder eine Wohnung gemietet hat, trägt (Mit-) Verantwortung, in Eigenvorsorge Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen und Überschwemmungen vorzunehmen.

Um Gebäude und Grundstücke vor zufließendem Oberflächenwasser und drückendem Grundwasser sowie einem möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen, gibt es verschiedene Objektschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen nicht als Einzel- sondern als Kombinationsmaßnahmen verstanden werden.

Als mögliche Objektschutzmaßnahmen eigenen sich beispielsweise:

  • Konstruktive Erhöhung von Eingängen und Lichtschächten,
  • Rückstausicherung im Kanalanschluss,
  • Druckwasserdichte Fenster und Türen,
  • Automatische Klappschotts und Schutztore,
  • Vorhalten von Sandsäcken bzw. Dammbalkensysteme sowie
  • Wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente für Lichtschächte.

Für eine objektbezogene Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignissen wird an dieser Stelle auf bereits bestehende Leitfäden und Informationsmaterialien verwiesen. Es stehen verschiedene Broschüren, Flyer und Handbücher zum Thema Starkregenvorsorge und Verhalten bei Starkregen zum Herunterladen im Internet zur Verfügung:

Zudem kann auf Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. zur Starkregenvorsorge hingewiesen werden:

7. Was unternimmt die Kreis- und Hochschulstadt Meschede?

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen im Stadtgebiet sowohl zur Starkregen- als auch zur Hochwasservorsorge umgesetzt.

Neben den baulichen Maßnahmen besteht zudem eine sog. Hochwasserkontrollliste, welche 46 Punkte in den Stadtteilen Berghausen, Calle, Enste, Enste GE, Freienohl, Grevenstein, Meschede, Mielinghausen, Mülsborn, Olpe, Wallen, Wehrstapel und Wennemen umfasst und Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Hochwasserprävention (Straßenunterhaltung) sowie Planungen zu Erweiterungen der Fahrbahnentwässerung enthält. Die erfassten Punkte basieren auf den langjährigen Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Starkregen- und Hochwasserereignissen.

Zudem werden und wurden

  • betroffene Regeneinläufe häufiger gereinigt;
  • Banketten an städtischen Wirtschaftswegen regelmäßig abgeschoben;
  • Hochbordsteine und zusätzliche Straßenabläufe eingebaut;
  • Bordsteine als Wasserführung von betroffenen Anliegergrundstücken eingebaut;
  • mit dem Hochsauerlandkreis, der Landwirtschaftskammer und anliegenden Landwirten Abstimmungen hinsichtlich Fruchtfolge und der Anlage von Schutzstreifen durchgeführt;
  • mit dem Landesbetrieb Straßen NRW Abstimmungen hinsichtlich zusätzlicher Entwässerungseinrichtungen an Landesstraßen in den betroffenen Bereichen durchgeführt.

Außerdem werden die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements

  • zukünftig bei städtischen Bauleitplanungen berücksichtigt;
  • bei der Planung öffentlicher Verkehrsanlagen und Plätze berücksichtigt;
  • bei der Planung und Sanierung von Entwässerungsanlagen berücksichtigt.

8. Welche Warndienste existieren bereits?

Ein effizientes Krisenmanagement beruht auf einer frühzeitigen Warnung der betroffenen Akteure vor einem Starkregenereignis. Es empfiehlt sich daher, Unwetterwarndienste zur Warnung vor Starkregen zu nutzen, um organisatorische und betriebliche Vorsorge-maßnahmen, die noch unmittelbar vor einem Starkregen durchgeführt werden können, einzuleiten.

Neben kostenlosen Warndiensten wie

  • KATWARN (Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS),
  • NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK) oder
  • WarnWetter (Deutscher Wetterdienst DWD)

stehen auch kostenpflichtige Angebote privater Dienstleister zur Auswahl.

9. Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz, WHG)

(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden,

  • um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
  • eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
  • die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
  • eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

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