Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II – auch als Bürgergeld bezeichnet – ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Voraussetzung für einen Anspruch ist neben der Hilfebedürftigkeit, dass Sie zwischen 15 und 66 Jahren alt und erwerbsfähig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Einen Anspruch auf Leistungen können auch Angehörige haben, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ob Sie selbst oder Ihre Angehörigen anspruchsberechtigt sind und was unter einer Bedarfsgemeinschaft zu verstehen ist, erfahren Sie in einer individuellen Beratung im Jobcenter.

Sie suchen Informationen zu Bürgergeld oder Grundsicherung?

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, arbeitsuchend sind oder wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld bzw. Leistungen nach dem SGB II haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson im Jobcenter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens: