Unfallhäufungsstellen & Unfallkommission
Die Arbeit von Unfallkommissionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Bund, Länder, Kreise und Gemeinden tragen Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung ist nach VwV-StVO zu § 44 Aufgabe der Unfallkommissionen, in denen Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden ständige Mitglieder sind.
Unfallkommissionen haben demnach bundesweit die Aufgabe, Unfallhäufungen
- zu erkennen,
- sie zu analysieren und
- Maßnahmen zur Beseitigung zu beschließen.
Außerdem muss das Gremium sicherstellen, dass
- beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden und
- eine Wirkungskontrolle erfolgt.
Das Spektrum umfasst bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen. Dabei ist es die Aufgabe der Polizei die Einhaltung von Verkehrsvorschriften durch Verkehrsüberwachung zu gewährleisten.
Der Verkehrsbehörde obliegt die Anordnung der festgelegten Verkehrszeichen und die Baubehörde ist für die Ausführung dieser Anordnungen sowie für die Umsetzung gegebenenfalls erforderlicher Baumaßnahmen verantwortlich.
Der Arbeit der Unfallkommissionen kommt angesichts des mit den Verkehrsunfällen verbundenen menschlichen Leids und der immensen jährlichen Unfallkosten durch Straßenverkehrsunfälle eine bedeutende Aufgabe zu. Durch gezielte Bekämpfung von Unfallhäufungen kann die Verkehrssicherheit wirkungsvoll verbessert werden, denn eine Häufung von Unfällen an einer Örtlichkeit liegt meist ein straßenseitiges Defizit zugrunde, das durch Maßnahmen beseitigt werden kann.