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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Wohnberechtigung & -vermittlung

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein. Dieser ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungs-schein wird auf Antrag erteilt, wenn das Einkommen eines Haushaltes die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet und die Wohnung eine für die Familie angemessene Größe einhält. 

Für eine Wohnraumvermittlung sollte zunächst die Aufnahme für die Liste der Wohnungssuchenden beantragt werden. Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.