Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Beschluss zur Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede gefasst (Neuaufstellung).
Dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede wurde in der Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede am 19.03.2026 zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der berührten Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen.
Der Geltungsbereich des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Meschede umfasst das gesamte Mescheder Stadtgebiet.
Zielsetzung des Konzeptes
Zielsetzung ist die Neuaufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter Berücksichtigung aktueller Datengrundlagen (z.B. Angebots- und Nachfrageanalyse) sowie geänderter Maßgaben der Landesplanung und der einschlägigen Rechtsprechung.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll auf geänderte Rahmenbedingungen u.a. im Segment der Lebensmittelnahversorgung reagieren und geeignete Voraussetzungen zur Stabilisierung und Entwicklung der Versorgungsfunktion der Kreis- und Hochschulstadt Meschede schaffen. Zentrale Elemente des Konzeptes sind die Definition von Zentralen Versorgungsbereichen und die Aktualisierung von Steuerungsregeln für Einzelhandelsplanungen und -vorhaben.
Inhalte des Konzeptes
- Erhebung einzelhandelsrelevanter Rahmendaten
- Analyse der Angebots- und Nachfragesituation
- Potenzialflächenbewertung für Lebensmittelmärkte in der Innenstadt
- Formulierung von städtebaulichen Zielvorstellungen
- Sortiments- und Standortkonzept
- Definition von Steuerungsregeln