Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 184 "Enster Weg/ Galiläa" gefasst. In seiner Sitzung am 25.06.2026 hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen Planbegründung zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Das Planverfahren wird gemeinsam mit der 120. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans durchgeführt.
Zielsetzung der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises. Zusätzlich dient die Planung der Sicherung der Nutzung des Denkmalensembles des ehemaligen Klosters Galiläa.
Planinhalt im Wesentlichen:
Die Planung setzt sich aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem zugehörigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zusammen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan enthält konkrete Aussagen zur inneren Struktur des Vorhabens. Dargestellt sind Gebäudeteile inkl. deren Nutzung, Parkplätze, Erschließungsflächen und teilweise Grünstrukturen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält folgende Festsetzungen:
- Sondergebiet “Polizei und Bürogebäude”
- Dörfliches Wohngebiet
- Anzahl zulässiger Vollgeschosse
- Überbaubare Grundstücksflächen/ Baugrenzen
- Verkehrsflächen
- Nebenanlagen und Stellplätze/ Garagen
- Nachrichtliche Übernahmen zum Denkmalrecht