Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ gefasst. Dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung wurde zugestimmt. Die Beteiligung fand im Zeitraum vom 30.06.2025 bis zum 29.07.2025 einschließlich statt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers muss die Beteiligung wiederholt werden.
Zielsetzung der Planung:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ hat zum Ziel, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Zu diesem Zweck muss im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan in seiner 109. Änderung überarbeitet werden.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über die Höhe baulicher Anlagen (OK) als Höchstmaß mit 286,00 m ü. NHN und einem Vollgeschoss
- Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“
- Festsetzung einer Stellplatzfläche mit ihren Einfahrten
- Festsetzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft