Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Dünnefeld“ gefasst. Dem Entwurf der Bebauungsplanänderung und der Begründung wurde zugestimmt.
Zielsetzung der Bauleitplanung
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes am Dünnefeldweg geschaffen werden.
Planinhalt ist im Wesentlichen
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule
- Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über die Höhe baulicher Anlagen (OK)
- Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche
- Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“
- Festsetzung einer Fläche für Versorgungslagen
- Diverse Geh-, Fahr- und Leitungsrechte