Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Dünnefeld“ gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Begründung wurde zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Zielsetzung der Bauleitplanung
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes am Dünnefeldweg geschaffen werden.
Planinhalt ist im Wesentlichen
• Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestim-mung Schule
• Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung über die Höhe baulicher Anlagen (OK)
• Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche
• Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“