Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ärztlich untersuchen lassen. Diese ärztliche Untersuchung für Jugendliche, auch Jugendarbeitsschutzuntersuchung oder Jugendschutzuntersuchung genannt, ist kostenlos, wenn der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) vorgelegt wird. Die Ärztin oder den Arzt können Sie frei wählen.

Seit dem 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein digital als UBS-ID bereitgestellt.

Die UBS-ID für die ärztliche Untersuchung ist eine Nummer, die Jugendliche selbst oder eine erziehungsberechtigte Person bequem online von zu Hause generieren können. Dafür steht eine App zur Verfügung, die im Rahmen der Antragstellung heruntergeladen werden kann.

Die UBS-ID muss vor der Jugendschutzuntersuchung bei der Ärztin oder beim Arzt vorgelegt werden, damit die Kosten der Untersuchung mit dem Land abgerechnet werden können.

Für die Nutzung des Portals zur Beantragung der UBS-ID wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, kann sie kostenfrei beim Bürgerbüro der Stadt Meschede eingeschaltet werden.

Melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor.

Zusätzlich wird empfohlen, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszu-drucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.