Wenn Minderjährige ins Ausland reisen, kann eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, auch Reisevollmacht genannt, erforderlich bzw. empfehlenswert sein. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind oder der Jugendliche
- mit nur einem Elternteil,
- mit den Großeltern,
- mit Freunden oder anderen Begleitpersonen oder
- mit einer Organisation, beispielsweise einem Sportverein
- ins Ausland reist.
In einigen Ländern ist das Mitführen einer Einverständniserklärung für Minderjährige bzw. einer Reisevollmacht empfehlenswert, in manchen Ländern sogar verpflichtend vorgeschrieben. Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in einigen Ländern bei der Einreise oder Ausreise zu Problemen an der Grenze kommen. In bestimmten Ländern kann Minderjährigen ohne eine erforderliche Einverständniserklärung die Ein- oder Ausreise verweigert werden.
Die Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht kann die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des oder der Erziehungsberechtigten erleichtern.
Eine Einverständniserklärung für minderjährige Reisende bzw. eine Reisevollmacht wird eventuell auch von Fluggesellschaften gefordert. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Unterlagen für die Reise eines Minderjährigen erforderlich sind.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der Zielländer
Welche Länder eine Einverständniserklärung für Minderjährige verpflichtend fordern, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter dem Abschnitt Einreisebestimmungen.
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen und Anforderungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland.
Informationen zum Reisen mit Kindern über deutsche Grenzen erteilt die Bundespolizei.
Beglaubigung der Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht
Die Frage, ob die Unterschriften auf einer Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht beglaubigt werden sollten oder müssen und ob eine Beglaubigung in Deutschland – beispielsweise durch einen Notar, eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung – im jeweiligen Zielland anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Eine erforderliche Unterschriftsbeglaubigung kann im Bürgerbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vorgenommen werden.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung der Reisevollmacht bzw. Einverständniserklärung ist die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) mit.
Die Reisevollmacht bzw. Einverständniserklärung muss vor dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin des Bürgerbüros unterschrieben werden. Eine Unterschrift, die bereits vorab auf der Reisevollmacht bzw. Einverständniserklärung geleistet wurde, kann nicht mehr beglaubigt werden.