Dokumente, Kopien und Unterschriften beglaubigen lassen
Sie möchten eine Kopie beglaubigen lassen, benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie oder möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen? Das Bürgerbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede kann unter bestimmten Voraussetzungen amtliche Beglaubigungen vornehmen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dokumente und Kopien im Bürgerbüro beglaubigt werden können, wann Sie sich an einen Notar wenden müssen und welche Unterlagen Sie für eine Beglaubigung mitbringen müssen.
Eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist insbesondere möglich, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Wenn Sie beispielsweise eine beglaubigte Kopie eines Dokuments oder einer Urkunde benötigen, finden Sie hier Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und Gebühren.
Auch Unterschriftsbeglaubigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und das noch nicht unterschriebene Dokument mitbringen.