Dokumente, Kopien und Unterschriften beglaubigen lassen

Sie möchten eine Kopie beglaubigen lassen, benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie oder möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen? Das Bürgerbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede kann unter bestimmten Voraussetzungen amtliche Beglaubigungen vornehmen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dokumente und Kopien im Bürgerbüro beglaubigt werden können, wann Sie sich an einen Notar wenden müssen und welche Unterlagen Sie für eine Beglaubigung mitbringen müssen.

Eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist insbesondere möglich, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Wenn Sie beispielsweise eine beglaubigte Kopie eines Dokuments oder einer Urkunde benötigen, finden Sie hier Informationen zu Voraussetzungen, benötigten Unterlagen und Gebühren.

Auch Unterschriftsbeglaubigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dafür müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und das noch nicht unterschriebene Dokument mitbringen.

  • Privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch

  • Private Verträge

  • Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten

  • Vollmachten

  • Eidesstattliche Erklärungen

  • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)

  • Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)

  • Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt)

  • Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare)

  • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)

  • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat)

  • Vorsorge- und Generalvollmachten (zuständig sind Notare / die Betreuungsstelle)

  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig sind Notare)

  • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten (zuständig sind Notare)

  • Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugbriefe/-scheine (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat)

Unterschriften dürfen nur amtlich beglaubigt werden wenn das unterzeichnete Schriftstück benötigt wird

  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder
  • bei einer sonstigen Stelle, aufgrund einer Rechtsvorschrift.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann wenden Sie sich bitte an einen Notar.

 

Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, die der sogenannten "Öffentlichen Beglaubigung" nach § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen, können nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich an einen Notar wenden.

Für Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich. Das noch zu unterzeichnende Schriftstück muss mitgebracht werden und wird vor dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin des Bürgerbüros unterschrieben. Eine Unterschrift, die bereits vorab geleistet wurde, kann nicht mehr beglaubigt werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg beglaubigt alle im Regierungsbezirk Arnsberg ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de).

  • Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien (keine Farbkopien) können sie mitbringen oder im Bürgerbüro anfertigen lassen.

  • Das Original muss vollständig und unverändert vorgelegt werden.

  • Bei ausländischen Urkunden muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzers vorgelegt werden.

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers/der Antragstellerin für Unterschriftsbeglaubigungen.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Beglaubigung 4,20 €
Fotokopie A 4 0,70 €/Seite
Fotokopie A 3 0,90 €/Seite
Unterschriftsbeglaubigung 2,50 €