Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs, zu den erforderlichen Unterlagen, zur Bearbeitungszeit und zu den Gebühren.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann beispielsweise benötigt werden, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder einen Nachweis für eine Behörde, einen Arbeitgeber oder eine andere Stelle benötigen.

Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke oder für eine Behörde

Es gibt unterschiedliche Arten von Gewerbezentralregisterauskünften. Sie können einen Gewerbezentralregisterauszug für private Zwecke benötigen. In diesem Fall wird die Auskunft an Ihre Anschrift übersandt.

Benötigen Sie den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, wird die Auskunft direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Für einen behördlichen Gewerbezentralregisterauszug benötigen Sie unter anderem den Namen und die Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen und den Verwendungszweck.

Wichtig: Gewerbezentralregister ist nicht Gewerberegister

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht dasselbe wie eine Auskunft aus dem Gewerberegister. Auch ein Gewerbezentralregisterauszug ist nicht mit einem Führungszeugnis gleichzusetzen.

Das Gewerbezentralregister enthält insbesondere bestimmte Verwaltungs- und Bußgeldentscheidungen sowie bestimmte strafrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen.

Eine direkte Onlinebeantragung des Gewerbezentralregisterauszuges beim Bundesministerium für Justiz (BfJ) ist für Privatpersonen und Personen-/Kapitalgesellschaften mit dem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie müssen zuvor die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben und über ein geeignetes Lesegerät verfügen.

Ca. 10 bis 14 Tage

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus.

  • Personalausweis oder Reisepass/Aufenthaltstitel​​​​​​​

  • Für ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

    • Name und Anschrift der Behörde, für die der Gewerbezentralregisterauszug bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für Kapital- oder Personengesellschaften zusätzlich

    • aktueller Handelsregisterauszug aus der die gesetzliche Vertretungsberechtigung hervorgeht

13,00 €

§§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO)