Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Allgemeine Informationen
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung erfasst werden.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
- für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag) oder
- für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“).
Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht immer direkt an die Behörde.
Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).