Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Steuern & Gebühren

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist, wie auch alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Selbstverwaltung ausgestattet. Zum Kernbereich dieses Rechtes gehört insbesondere die kommunale Finanzhoheit, wonach die Kreis- und Hochschulstadt Meschede selbständig kommunale Abgaben erheben, verwalten und vereinnahmen kann.

Zu den kommunalen Abgaben gehören die Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer und die Gebühren für die städtischen Leistungen wie Abfall-, Straßenreinigungs-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren sowie Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art.

Rechtsgrundlage für diese Abgaben ist das Gesetz über kommunale Abgaben für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sowie die örtlichen Satzungen. Bezüglich des Verfahrens verweist das KAG NRW auf die Abgabenordnung.

Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dürfen kommunale Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden. Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes, die Veranlagung zur Hunde- und Vergnügungssteuer sowie der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der dafür durch den Rat erlassenen Satzungen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real- oder Objektsteuern. Sie ist in der Regel die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Das Steueraufkommen steht grundsätzlich der Gemeinde zu, Bund und Länder sind aber durch die Gewerbesteuerumlage hieran beteiligt.

Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Der Besteuerung unterliegen gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, ausgenommen sind Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie die sogenannten freien Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte. 

Die Besteuerungsgrundlagen werden durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist bei der Festsetzung der Gewerbesteuer an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden, mit dem u.a. die Höhe des Messbetrages bzw. der Zerlegungsanteil festgestellt wird.

Ansprechperson

Kosten

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ergibt sich durch die Anwendung des für das Veranlagungsjahr gültigen Hebesatzes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede und wird mit Bescheid festgesetzt. Die Zahlungstermine ergeben sich aus den Steuer - und Zinsbescheiden.

Die Berechnungsformel für die Gewerbesteuer lautet:

Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag bzw. Zerlegungsanteil x Hebesatz = Gewerbesteuer

Neben der Gewerbesteuer für die jeweiligen Veranlagungsjahre werden für Steuernachforderungen oder Steuererstattungen ggfls. auch Zinsen festgesetzt. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist und endet mit der Wirksamkeit der Steuernachforderung bzw. Steuererstattung. Die Zinshöhe beträgt 0,5 von Hundert je Monat.

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden in der Regel auf der Grundlage der letzten Veranlagung festgesetzt und sind jeweils zum 15.2., 15.05., 15.08., und 15.11. eines Jahres mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages zu entrichten. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede kann die Vorauszahlungen der Steuer für den laufenden und für den vorangegangenen Erhebungszeitraum anpassen, soweit das Finanzamt keine entsprechende aktuelle Festsetzung getroffen hat. Ein Antrag auf Herabsetzung dieser Vorauszahlungen ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen.

Einwendungen, die sich gegen die grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht, gegen die Festlegung der Besteuerungsgrundlagen oder gegen die Höhe des Gewerbesteuermessbetrages richten, sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt vorzubringen. Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Gegen den Bescheid der Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist als Rechtsmittel nur die unmittelbare Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg möglich.

Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Der Hebesatz beträgt zurzeit für die Gewerbesteuer 435 % des Steuermessbetrages.

Hinweis zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Aufgrund der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer/innen ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben.
Für die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte sind die örtlichen Finanzämter zuständig.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Meschede unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 0291 950 - 1959 oder informieren Sie sich unter www.grundsteuer.nrw.de.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten gemäß Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz erhoben.

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. (Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie im Bereich "Downloads")

Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Der Hebesatz beträgt zurzeit für die Grundsteuer A 260 % und für die Grundsteuer B ab dem 1.1.2023 450 % des Steuermessbetrages.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.

  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahressteuer

Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Zu beachten:

Grundstücksveräußerungen wirken sich steuerlich erst auf den 01.01. des Folgejahres aus  (§ 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Das bedeutet: Wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die gesamte Jahressteuer. Das zuständige Finanzamt ändert den Einheitswertbescheid erst mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die steuererhebende Gemeinde darf davon nicht abweichen und wird somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und sich erst im folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden.

Einwendungen gegen die Festsetzung des Einheitswertes, des Grundsteuermessbetrages oder gegen die Grundsteuerpflicht sind beim Finanzamt Meschede zu erheben.

Sollte sich bei einem Eigentumswechsel das Kassenzeichen geändert haben, so ist das bisherige Lastschriftmandat nicht mehr gültig. In diesem Fall ist es erforderlich, ein neues Lastschriftmandat zu beantragen und im Original zu übersenden. Lastschriftmandate, die per Email oder Fax übersandt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpersonen

Hundesteuer

  • Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. 
  • Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung. 
  • Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Halter gemeinsam gehalten.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt. Beim Wegzug aus Meschede ist der Hund in Meschede abzumelden und bei der Stadt/Gemeinde des Zuzugs anzumelden.

Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) ist eine erhöhte Steuer eingeführt worden. Diese wird bei diesen Hunderassen dann nicht erhoben, wenn durch eine Bescheinigung eines beamteten Tierarztes, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder eines von diesen Verbänden benannten Sachverständigen jährlich nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Für die Liste mit Anschriften anerkannter Sachverständiger und sachverständiger Stellen des LANUV steht Ihnen ein separater Link zur Verfügung.

Die Hundesteuer in Meschede beträgt:

Anzahl Hund Kosten pro Jahr
Für einen Hund 85 €
Für jeden weiteren Hund 110 €
Für jeden gefährlichen Hund 600 €

Die Steuer wird halbjährlich am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages fällig.

Formulare zum An- oder Abmelden Ihres Hundes

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Steuer wird von der Kommune erhoben, der diese Einnahmen ausschließlich zufließen. Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet Meschede veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen und Veranstaltungen gewerblicher Art. Dazu zählen z.B. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gastwirtschaften und anderen Aufstellorten. Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spielgeräte.

Die Steuer beträgt in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je Apparat und angefangenem Kalendermonat

  • bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 5  v.H. des Spieleinsatzes und
  • bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 €

Die Steuer beträgt in Gastwirtschaften oder an sonstigen Orten je Apparat und angefangenem Kalendermonat

  • bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 3,0 v.H. des Spieleinsatzes und
  • bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25,00 €.

Lastschrift und Sepa-Lastschriftmandat

Sie können Steuern, Gebühren und Beiträge von der Stadt abbuchen lassen. Wenn Sie dies wünschen, fordern Sie bitte unter der Tel. 0291 205272 oder per E-Mail an mandat@meschede.de ein Lastschriftmandat an. Wir senden Ihnen dann ein vorbereitetes Formular zu.

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