Von Bergerhütte bis Gewerbegebiet Im Langel: Bauleitplanungen erneut ausgelegt

Mehrere Bauleitplanungen werden in den nächsten Wochen erneut öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zur 83. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Meschede-Nord" muss wiederholt offengelegt werden. Die Planunterlagen wurden nicht geändert, sondern entsprechen dem Stand der ersten Veröffentlichung. Aber: Stellungnahmen, die bereits eingereicht wurden, sind erneut abzugeben. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Darstellungen an die tatsächlich vorhandenen Nutzungen sowie die heutigen städtebaulichen Zielsetzungen. 

 

Zum dritten Mal wird die 109. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bergerhütte“ in Berge öffentlich ausgelegt. Aufgrund eines erneuten Verfahrensfehlers wird die Wiederholung der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet erneut durchgeführt und die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt. Das gilt auch für den Bebauungsplan Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ – Stellungnahmen dazu müssen erneut abgegeben werden.

 

Zum einen sollen die Darstellungen im Flächennutzungsplan im Bereich Bergerhütte an die Realnutzungen angepasst werden. Zudem werden damit und mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses für Berge und Visbeck im nördlichen Bereich des Plangebietes entlang der L840 geschaffen.

 

Ebenfalls erneut müssen die 114. Änderung des Flächennutzungsplans und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Dünnefeld“ im Bereich „Berufskolleg“ in Meschede öffentlich ausgelegt werden. Dies erfolgt wegen eines Verfahrensfehlers. Stellungnahmen, die bereits eingereicht wurden, sind erneut abzugeben. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes am Dünnefeldweg geschaffen werden.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 100 „Gewerbegebiet Im Langel“ wird wiederholt im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Dazu wird aufgrund des komplexen Vorhabens eine längere Frist zur Einreichung von Stellungnahmen gewährt. Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vom 5. Januar bis 4. Februar eingegangen sind, müssen allerdings erneut abgeben werden. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen zur Art der Nutzung an die gängigen Konzeptionen der übrigen Gewerbegebiete im Stadtgebiet, wie etwa in Enste. Ferner werden Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen.

 

Sämtliche genannten Pläne werden von Montag, 9. Februar, bis einschließlich Dienstag, 10. März, erneut im Internet veröffentlicht – nur die Pläne für das Gewerbegebiet im Langel werden bis einschließlich Freitag, 20. März, veröffentlicht. Die Unterlagen sind im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter folgender Adresse abrufbar: www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren. Die Unterlagen sind auch über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW zugänglich: www.beteiligung.nrw.de/portal/meschede/startseite.

 

Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum im Technischen Rathaus in Meschede, Sophienweg 3, im Erdgeschoss öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr von jedermann eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (zum Beispiel über den Postweg oder mündlich zur Niederschrift).