Meschede. Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede setzt sich gemeinsam für den Erhalt der bestehenden Kinderhorte ein. In einer jetzt verabschiedeten Resolution fordert der Stadtrat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Kinderhorte auch über das Jahr 2029 hinaus sicherzustellen. Die Resolution wurde von allen im Mescheder Stadtrat vertretenen Fraktionen unterzeichnet und wird nun an die NRW-Landesregierung übermittelt.
Hintergrund ist die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Ab dem 1. August 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird anschließend jährlich um einen weiteren Jahrgang ausgeweitet. Gleichzeitig soll der bisherige Bestandsschutz für Hortkinder zum 1. August 2029 aus dem Kinderbildungsgesetz entfallen.
Der Mescheder Stadtrat sieht darin eine mögliche Gefährdung bewährter Betreuungsangebote. In Meschede gibt es mit den Kinderhorten des Deutschen Kinderschutzbundes und des Caritasverbandes zwei etablierte Einrichtungen, in denen rund 50 Kinder betreut werden. Die Horte richten sich insbesondere an Kinder und Familien mit besonderem sozialen, familiären oder persönlichen Unterstützungsbedarf.
„Kinderhorte leisten weit mehr als eine verlässliche Betreuung am Nachmittag“, heißt es in der Resolution. Sie böten Kindern stabile Strukturen, individuelle Förderung und intensive sozialpädagogische Begleitung. Gerade die kleinen und überschaubaren Strukturen seien für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf von besonderer Bedeutung.
Der Rat stellt ausdrücklich klar, dass er den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) und den damit verbundenen Rechtsanspruch unterstützt. Gleichzeitig dürfe dieser Ausbau nicht dazu führen, dass andere bewährte Betreuungsangebote verschwinden. OGS und Kinderhorte erfüllten nicht in jedem Fall dieselben Aufgaben und erreichten auch nicht vollständig dieselben Zielgruppen. Zudem betreuen die Mescheder Horte Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, während sich der neue Ganztagsanspruch auf die Grundschulzeit bezieht.
Eine mögliche Einbindung von Hortträgern in den Offenen Ganztag sei deshalb nicht automatisch mit einem Erhalt der bisherigen Hortarbeit gleichzusetzen. Unterschiedliche Betreuungsformen sollten aus Sicht des Rates auch künftig nebeneinander bestehen können, um unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht zu werden.
In der Resolution fordert der Rat die Landesregierung unter anderem auf, eine verlässliche gesetzliche Grundlage für den Fortbestand bestehender Kinderhorte über den 1. August 2029 hinaus zu schaffen, eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen und Finanzierungslücken nicht allein auf Kommunen und Träger zu verlagern, sowie eine dauerhafte und planbare Beteiligung des Landes an der Finanzierung zu gewährleisten.
„Wir stehen zum Ausbau des Ganztagsangebots für Grundschulkinder. Dieser Ausbau darf jedoch nicht auf Kosten bestehender und bewährter Betreuungsstrukturen erfolgen“, macht der Mescheder Stadtrat in seiner Resolution deutlich. Aus Sicht des Rates handelt es sich bei der Betreuung und Förderung von Kindern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung könne daher nicht allein bei den Kommunen und Trägern liegen.
