Meschede. Der Ruhrverband hatte in den vergangenen Wochen zu vier Informationsterminen an seinen Talsperren mit Freizeitnutzung eingeladen, um über die Ausbreitung der Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) und die daraus resultierenden Folgen zu informieren. Für die Hennetalsperre ergeben sich dabei Veränderungen für die Freizeitnutzung.
Hintergrund: Die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel breitet sich zunehmend in europäischen Gewässern aus und hat inzwischen auch in den Talsperren des Ruhrverbands Einzug gehalten. Besonders an der Möhne- und Sorpetalsperre wurden bei Tauchuntersuchungen bereits Massenbesiedlungen festgestellt. Der Ruhrverband warnte im Rahmen der Termine eindringlich vor den ökologischen und ökonomischen Folgen einer weiteren Ausbreitung und rief insbesondere Bootsbesitzerinnen und -besitzer zur Mithilfe auf.
An der Hennetalsperre, die aufgrund ihrer Wasserparameter – hoher Calciumgehalt für die Schalenbildung und ausreichendes Nährstoffangebot – als besonders gefährdet gilt, werden strikte Regelungen eingeführt. Dort ist künftig nur noch die Nutzung stationärer Boote mit festen Liegeplätzen erlaubt. Der Einsatz eigener Wassersportgeräte wie SUPs, Kanus oder Schlauchboote ist untersagt. Übungen von DLRG oder Feuerwehr dürfen ausschließlich mit ortsfesten Booten stattfinden. Ziel ist der Schutz der Trinkwassergewinnung und die Verhinderung einer Erstbesiedlung.
Weiterhin erlaubt sind demnach: Die Nutzung von Booten mit festen Liegeplätzen. Auch Schwimmen, Tauchen, Angeln vom Ufer und Booten mit festen Liegeplätzen sind möglich, wenn eine entsprechende Reinigung und Trocknung des Equipments im Vorfeld durchgeführt wurde. Außerdem ist die Nutzung von stationären Verpachtungen von Freizeitbedarf an der Hennetalsperre erlaubt.
Die AHOI-Regel
Zur Verhinderung einer Verschleppung der Muschel stellt der Ruhrverband die sogenannte AHOI-Regel vor, die künftig verbindlich für alle Freizeitnutzerinnen und -nutzer gilt:
A – Ausleeren:
Boote aus dem Wasser ziehen, gegebenenfalls Schwert ausklappen (bei Segelbooten), Restwasser ablassen. Bilgewasser und andere Wasserreste vollständig aufsaugen.
H – Hochdruckreinigen:
Bootsrumpf, Trailer, bei Segelbooten auch Schwert und Schwertkasten (auch innen), gründlich mit Hochdruck, möglichst mit heißem Wasser, reinigen. Dabei nur Waschplätze nutzen, die an die Kanalisation angeschlossen sind.
O – Optional desinfizieren:
Schwer zugängliche Bereiche und Zwischenräume, in denen sich Wasser sammelt, mit 3 %igem Wasserstoffperoxid (H₂O₂) behandeln (Einwirkzeit: 60 Minuten).
I – Intensiv trocknen:
Boot und Trailer vollständig durchtrocknen lassen – mindestens fünf Tage. Nur vollständig trockene Boote dürfen erneut zu Wasser gelassen werden.
Diese Regelung gilt für Boote (Segel-, Angel-, Motorboote, Jollen oder Optimisten).
Für Wassersportgeräte wie SUPs, Kajaks, Kanus, Luftmatratzen, Schwimmflügel, Schlauch- und Bellyboote, aber auch für Angelausrüstung gilt: Abspülen, Schmutzreste entfernen, Hohlräume entleeren, abtrocknen und durchtrocknen lassen.
Bei Tauchausrüstung ist besonders darauf zu achten, dass zusätzlich zur Reinigung von außen auch Hohlräume, die mit Wasser in Kontakt kommen (z.B. Inflatorschlauch und -mechanismus am Jacket, Schnorchel) durchgespült werden. Anschließend muss das Equipment ebenfalls vollständig durchtrocknen.
Schwimmkleidung und Neoprenanzüge sollten möglichst mit heißem Wasser (abhängig vom Material) ausgewaschen und anschließend getrocknet werden.
Für Anglerinnen und Angler gilt weiterhin die Regel, dass der Transport und das Mitführen von lebenden Köderfischen zwischen Gewässern untersagt ist, um invasive Arten nicht in andere Gewässer einzuschleppen.
Der Ruhrverband tut alles, um eine weitere Invasion der Quagga-Muschel zu verhindern, ohne dabei die Freizeitnutzung an den Talsperren zu sehr einzuschränken. Auf der Informationsseite des Ruhrverbands zu invasiven Arten und Schädlingen werden aktuelle Regelungen und Erkenntnisse laufend aktualisiert:
https://ruhrverband.de/flussgebiet/invasive-arten-und-schaedlinge
