Meschede. Schnee - das bedeutet wunderschöne Winterlandschaften sowie eine ganz besondere Stimmung im Sauerland. Schnee bedeutet aber auch Glätte und Sturzgefahr. Die Stadt Meschede erinnert deshalb alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Pflicht, Gehwege von Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu bestreuen.
Bei Straßen ohne Gehweg müssen die Grundstückseigentümer einen Streifen von mindestens einem Meter - gemessen vom Fahrbahnrand - für Fußgänger eis- und schneefrei halten. Die Stadt Meschede appelliert, dabei auch an die Umwelt zu denken: Vor dem Griff in den Eimer mit Streusalz sollten die Anlieger prüfen, ob nicht auch abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat für sichere Wege im Winter sorgen können.
Laut Ortssatzung müssen Grundstückseigentümer in der Zeit von 7 bis 20 Uhr Schnee und Glätte kurzfristig beseitigen. Kommt nach 20 Uhr nochmals „weiße Pracht“ oder Eisglätte hinzu, müssen die Wege am Morgen darauf werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr wieder frei sein. Übrigens: Die Räumpflicht gilt ebenso für Gehwege entlang unbebauter Grundstücke. Auch hier ist der Eigentümer verpflichtet, Schnee und Eis zu entfernen. Falls er das nicht selbst erledigen kann - etwa, wenn er nicht vor Ort wohnt - muss er sich darum kümmern, dass Dritte für ihn den Winterdienst an dieser Stelle übernehmen.
Gleichzeitig bittet die Stadt Meschede alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Autos möglichst nicht direkt auf der Straße zu parken. Nur dann können die Schneepflüge vor allem in die engen Straßen hineinfahren und für freie Fahrbahnen sorgen. Auch bei versetzt geparkten Fahrzeugen sollten die Anwohnerinnen und Anwohner daran denken, dass der Schneepflug einen weitaus größeren Arbeitsraum benötigt als ein normales Auto.
Die winterliche Witterung mit Schnee und Eisglätte führt ebenso nach wie vor zu Verzögerungen bei der Abfallentsorgung. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen Lobbe arbeitet mit Hochdruck daran, die Rückstände schnellstmöglich aufzuholen, bittet jedoch um Verständnis, dass es in den kommenden Tagen weiterhin zu Abweichungen vom regulären Abfuhrplan kommen kann.
Sollten Restmüll- oder Biotonnen nicht entsprechend dem Abfuhrplan geleert worden sein, bittet die Stadt Meschede darum, entsprechende Standorte der Stadtverwaltung Meschede zu melden – entweder unter Tel. 0291 / 205 153 an das Abfalltelefon der Stadt Meschede oder unter abfall@meschede.de per E-Mail.
