Bei der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79.1 „Plastenberg“ in Freienohl geht es um die Umwandlung einer Spielplatzfläche an der Kurt-Schumacher-Straße in Wohnbauland. Die Spielplatzfläche kann in Zukunft als Bauplatz genutzt werden. Zusätzlich kommt es zu einer Erweiterung der Baugrenzen für die bestehende Bebauung in Richtung Osten. So können zukünftig auch Anbauten ermöglicht werden. In diesem Verfahren findet am 14. April um 18 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung im Pfarrhaus Freienohl statt.
Bei der Aufhebung und Neuaufstellung der Gestaltungssatzung „Plastenberg“ in Freienohl erfolgt eine Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches, inhaltliche Änderungen ergeben sich im Vergleich zu der bestehenden Gestaltungssatzung nicht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Ostfeld II“ in Grevenstein, hat das Ziel, eine nicht mehr benötigte, öffentliche Spielplatzfläche in einen Bauplatz umzuwandeln. Zudem soll die nun vorliegende, abschließende Straßenplanung in den Bebauungsplan integriert werden
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 177 „Zum Hunstein“ in Calle sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Verkauf und die Umnutzung des leerstehenden Feuerwehrgerätehauses sowie die Ausweisung einer angrenzenden, ehemaligen Spielplatzfläche als Bauplatz geschaffen werden.
Bei der 116. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Ruhrweg“ in Olpe geht es um die Änderung von bislang dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbeflächen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bereits ansässigen Betriebes zu schaffen.
Darüber hinaus wurde der Entwurf eines neuen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die gesamte Stadt Meschede erarbeitet. Das neue Konzept soll die alte Fassung, die bis auf das Jahr 2006 zurückgeht, ersetzen. Das neue Konzept nutzt aktuelle Datengrundlagen, wie z.B. die Angebots- und Nachfragesituation in Meschede und berücksichtigt geänderte Vorgaben der Landesplanung sowie der Rechtsprechung. Mit der Anpassung der Zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt und in Freienohl sowie der Aktualisierung von Steuerungsregeln für Einzelhandelsprojekte, wird ein wichtiger Rahmen für die Entwicklung des Mescheder Einzelhandels gesetzt.
Sämtliche genannten Pläne sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden von Donnerstag, 26. März, bis einschließlich Montag, 27. April, im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind im Internetangebot der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren abrufbar. Die Unterlagen sind auch über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW zugänglich: www.beteiligung.nrw.de/portal/meschede/startseite.
Zusätzlich werden die Unterlagen im genannten Zeitraum im Technischen Rathaus in Meschede, Sophienweg 3, im Erdgeschoss öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr von jedermann eingesehen werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligung@meschede.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (zum Beispiel über den Postweg oder mündlich zur Niederschrift).
