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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30

Walkenmühlenweg

  • Meschede-Stadt

  • Stand: Januar 2026

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 13.11.2025 beschlossen.
Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Bürgermeister wurde beauftragt die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung

Ziel der Planung ist die Anpassung von baugestalterischen Vorschriften in Bezug auf die vorgeschriebene Dachneigung und die erweiterte Zulässigkeit von Vollgeschossen in rückwärtigen Grundstücksteilen zur Sicherstellung einer flexibleren Bebaubarkeit. Im Übrigen erfolgt durch die Planänderung eine Bündelung unterschiedlicher Planfassungen zu einem gemeinsamen Geltungsbereich.
 

Planinhalte
  • Änderung der zulässigen Dachneigung entlang der Warsteiner Straße von 45° bis 55° (Steildach) zu 35° bis 55°
  • Rücknahme von Vorschriften zur Dachneigung im rückwärtigen Grundstücksbereich entlang des Walkenmühlenwegs
  • Änderung der zulässigen Vollgeschosse im rückwärtigen Grundstücksbereich entlang des Walkenmühlenwegs von max. II auf max. III Vollgeschosse
  • Redaktionelle Plananpassungen an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten (z.B. Standort Fußgängerbrücke über die Gebke)

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