Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 05.01.2026 bis zum 04.02.2026 einschließlich.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Walkenmühlenweg" wurde im Anschluss an das Beteiligungsverfahren geändert. Daher wird der angepasste Entwurf in der Fassung vom 13.11.2025, zuletzt geändert am 07.05.2026, mit zugehöriger Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
Zielsetzung der Planung
Ziel der Planung ist vorrangig die Anpassung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den baugestalterischen Vorschriften. Die Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachnutzung des Bereiches an der Ecke Warsteiner Straße/ Walkenmühlenweg schaffen (ehem. Gaststätte „Zum Schwarzen Peter“). Im Übrigen erfolgt durch die Planänderung eine Bündelung unterschiedlicher Planfassungen zu einem gemeinsamen Geltungsbereich.
Planinhalte
- Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet und Kerngebiet)
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Vollgeschosse, Höhe baulicher Anlagen inkl. ausnahmsweiser Überschreitung durch technische Anlagen, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Festsetzung überbaubarer und nicht überbaubarer Grundstücksflächen
- Festsetzung einer privaten Straßenverkehrsfläche
- Festsetzung zum Schutz vor Hochwasser- und Starkregenschäden
- Festsetzung einer aufschiebend bedingten Festsetzung zur Sicherung von bestehenden Stromleitungen
- Festsetzung baugestalterischer Vorschriften (Dachneigung etc.)