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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89

Ober den Eschen

  • Ortsteil Eversberg

  • Stand: Oktober 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" im Ortsteil Eversberg sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 24.04.2025, zuletzt geändert am 11.09.2025, beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung und Planinhalte

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Ober den Eschen" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Veräußerung zweier ehemaliger Spielplatzflächen in Eversberg geschaffen werden. Die beiden ehemaligen Spielplatzflächen stellen sich im derzeitigen Zustand als ungenutzte Wiesenflächen mit teilweisem Gehölzbewuchs dar. Beide Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 89 als "Öffentliche Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Spielplatz" ausgewiesen. Im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen in eine "nicht überbaubare Grund-stücksfläche" innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" geändert werden, sodass ein Verkauf als Gartenland an einen oder mehrere der direkten Anlieger ermöglicht wird. Im Änderungsbereich 1 soll zudem im östlichen Teil in begrenztem Umfang die Errichtung von Carports und Garagen ermöglicht werden. Des Weiteren werden vorhandene Kanal- und Leitungstrassen mit entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten gesichert und Festsetzungen im Sinne einer Berichtigung an den tatsächlich vorhandenen Bestand angepasst. Zudem werden in allen drei Teilbereichen die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung geringfügig angepasst sowie die Baugestalterischen Vorschriften überarbeitet.

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Auslegungszeitraum

22. Oktober 2025 - 21. November 2025

Ansprechperson