Änderung der Innenbereichssatzung S 5 "Löllinghausen" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 11.09.2025 beschlossen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Zielsetzung der Planung:
Kleinräumige Ausweisung von zusätzlichen Baugrundstücken im östlichen Bereich des Ortsteils Löllinghausen im Rahmen einer Anpassung der bestehenden Innenbereichssatzung.
Planinhalte:
- Hinzunahme neuer Bauflächen im Osten von Löllinghausen durch die Ausweitung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Ergänzungsfläche).
- Rücknahme einer bislang ungenutzten Baufläche im Süden der Innenbereichssatzung durch Reduzierung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Aufhebungsfläche).
- Festsetzung ökologischer Maßnahmen zum Ausgleich von zukünftigen Eingriffsdefiziten.