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Innenbereichssatzung

Löllinghausen

  • Ortsteil Löllinghausen

  • Stand: Oktober 2025

Änderung der Innenbereichssatzung S 5 "Löllinghausen" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 11.09.2025 beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
 

Zielsetzung der Planung:

Kleinräumige Ausweisung von zusätzlichen Baugrundstücken im östlichen Bereich des Ortsteils Löllinghausen im Rahmen einer Anpassung der bestehenden Innenbereichssatzung.

Planinhalte:
  • Hinzunahme neuer Bauflächen im Osten von Löllinghausen durch die Ausweitung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Ergänzungsfläche).
  • Rücknahme einer bislang ungenutzten Baufläche im Süden der Innenbereichssatzung durch Reduzierung des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung (Aufhebungsfläche).
  • Festsetzung ökologischer Maßnahmen zum Ausgleich von zukünftigen Eingriffsdefiziten.

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Auslegungszeitraum

22. Oktober 2025 - 21. November 2025

Ansprechperson