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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29e

Brückenstraße

  • Meschede-Stadt

  • Stand: Juni 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29e "Brückenstraße" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 12.05.2025 beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen so-wie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung und Planinhalte

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29e "Brückenstraße" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen umfangreichen Umbau und eine Aufstockung des Gebäudes „Ruhrplatz 5“ geschaffen werden. Ein privater Investor plant die Realisierung von Wohnungen in dem derzeit überwiegend leerstehenden Gebäudekomplex. Um das Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, müssen die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Dachgestaltung überarbeitet und angepasst werden. In diesem Zuge werden auch der entlang der Ruhr verlaufende „Ruhrauenweg“ entsprechend festgesetzt und eine im Süden des Plangebietes verlaufende Gasfernleitung der Thyssengas GmbH nachrichtlich übernommen.

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Auslegungszeitraum

30. Juni 2025 - 29. Juli 2025

Ansprechperson