Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 26.03.2026 bis zum 27.04.2026 einschließlich.
Der Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" wurde im Anschluss an das Beteiligungsverfahren geändert. Daher wird der angepasste Entwurf in der Fassung vom 12.03.2026, zuletzt geändert am 30.04.2026, mit zugehöriger Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
Zielsetzung der Planung
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 177 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Veräußerung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Calle geschaffen werden. Dieses Gebäude steht seit der Zusammenlegung der beiden Löschgruppen aus Calle und Wallen und dem damit verbundenen Umzug in das neu errichtete Feuerwehrgerätehaus im Gewerbegebiet am Waller Bach leer. Da die Kreis- und Hochschulstadt Meschede keine weitere Verwendung für das Objekt hat und ein Leerstand vermieden werden soll, ist ein Verkauf beabsichtigt. Vorstellbar ist bspw. die Umnutzung bzw. der Umbau zu einem Wohnhaus. In diesem Zuge soll auch eine südlich gelegene, ehemalige Spielplatzfläche veräußert und als Bauplatz ausgewiesen werden.
Planinhalte
- Festsetzung eines Mischgebietes für die bislang ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) und für die Erweiterungsflächen
- Festsetzung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen
- Festsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen mit entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
- Festsetzung von Flächen für Versorgungsanlagen
- Festsetzung einer privaten Grünfläche (Gewässerunterhaltungsstreifen)
- Festsetzung einer Wasserfläche
Gegenstand der Plananpassung
- Festsetzung der neu geplanten Stromleitungstrasse im Nordwesten des Plangebietes mit zugehörigem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und Aufhebung des bislang in diesem Bereich festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes
- Anpassung der aufschiebend bedingten Festsetzung gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB