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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 177

Zum Hunstein

  • Ortsteil Calle

  • Stand: März 2026

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 12.03.2026 beschlossen.
Das Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 177 "Zum Hunstein" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Bürgermeister wurde beauftragt die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung

Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 177 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Veräußerung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Calle geschaffen werden. Dieses Gebäude steht seit der Zusammenlegung der beiden Löschgruppen aus Calle und Wallen und dem damit verbundenen Umzug in das neu errichtete Feuerwehrgerätehaus im Gewerbegebiet am Waller Bach leer. Da die Kreis- und Hochschulstadt Meschede keine weitere Verwendung für das Objekt hat und ein Leerstand vermieden werden soll, ist ein Verkauf beabsichtigt. Vorstellbar ist bspw. die Umnutzung bzw. der Umbau zu einem Wohnhaus. In diesem Zuge soll auch eine südlich gelegene, ehemalige Spielplatzfläche veräußert und als Bauplatz ausgewiesen werden.
 

Planinhalte
  • Festsetzung eines Mischgebietes für die bislang ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) und für die Erweiterungsflächen
  • Festsetzung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen
  • Festsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen mit entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
  • Festsetzung von Flächen für Versorgungsanlagen
  • Festsetzung einer privaten Grünfläche (Gewässerunterhaltungsstreifen)
  • Festsetzung einer Wasserfläche

 

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Auslegungszeitraum

26. März 2026 - 27. April 2026

Ansprechperson