Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79.1 "Plastenberg" sowie den zugehörigen Entwurf in der Fassung vom 19.02.2026 beschlossen.
Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79.1 "Plastenberg" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Bürgermeister wurde beauftragt die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Planung:
Ziel der Planung ist die Umandlung einer Spielplatzfläche in eine Wohnbaufläche. Zusätzlich kommt es zu einer Erweiterung der Baugrenzen für die bestehende Bebauung in Richtung Osten.
Planinhalt im Wesentlichen:
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Festsetzung von Verkehrsflächen
- Öffentliche Straßenverkehrsfläche
- mit besonderer Zweckbestimmung (Fußweg)
- Festsetzung baugestalterischer Vorschriften