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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 143

Am Aeppelköpfchen

  • Ortsteil Olpe

  • Stand: Juli 2026

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 "Am Aeppelköpfchen" gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der zugehörigen Planbegründung wurden zugestimmt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, das Bauleitplanverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
 

Zielsetzung der Planung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 143 "Am Aeppelköpfchen" soll eine am Ostrand des Baugebietes festgesetzte "Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" zurückgenommen und stattdessen größtenteils als "nicht überbaubare Grundstücksfläche" innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" ausgewiesen werden, um eine Nutzung der rückwärtigen Grundstücksbereiche als Hausgarten zu ermöglichen. In diesem Zuge werden auch weitere Festsetzungen der Urfassung geringfügig angepasst und modifiziert.

Planinhalt:
  • Rücknahme der "Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" zugunsten von "nicht überbaubaren Grundstücksflächen" innerhalb des “Allgemeinen Wohngebietes”
  • Festsetzung von "Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind" im Abstand von 26 m zur Tunnelachse des Tunnelbauwerkes Olpe der BAB 46
  • Anpassung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche an den tatsächlichen Straßenausbau
  • Festsetzung eines vorhandenen Regenwasserkanals mit entsprechendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
  • Festsetzung einer "Fläche für die Landwirtschaft" im Südwesten des Geltungsbereiches
  • Festsetzung von "Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträu-chern und sonstigen Bepflanzungen"

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Auslegungszeitraum

03. Juli 2026 - 10. August 2026

Ansprechperson