Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 "An der Sündelt / Auf der Höhe" sowie die Annahme des Entwurfes beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
Zielsetzung der Planung:
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 "An der Sündelt / Auf der Höhe" soll eine in der Urfassung festgesetzte Fuß- und Radwegeverbindung um ca. 25 m in östliche Richtung verschoben werden. Die Notwendigkeit für diese Verlagerung hat sich im Zuge der kürzlich begonnenen Vorbereitungen zur Vermarktung der einzelnen Bauplätze ergeben. In diesem Zusammenhang ist auch der Zuschnitt der jeweils angrenzenden Baufelder entsprechend anzupassen. Die textlichen Festsetzungen der Urfassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden nahezu unverändert übernommen.