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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

83. Flächennutzungsplanänderung

  • Meschede-Stadt

  • Stand: Oktober 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 über die während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und den Entwurf der 83. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.02.2021, zuletzt geändert am 11.09.2025, sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung

Zielsetzung der 83. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes ist die Anpassung der Darstellungen an die tatsächlich vorhandenen Nutzungen sowie die heutigen städtebaulichen Zielsetzungen. Insbesondere sollen nicht mehr benötigte Wohnbauflächenreserven zugunsten von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zurückgenommen und an anderer Stelle bestehende Wohnhäuser, die sich zum Teil im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden, in die Wohnbauflächendarstellung einbezogen werden.
 

Planinhalt ist im Wesentlichen
  • Darstellung von Wohnbauflächen
  • Darstellung eines Gewerbegebietes
  • Darstellung von Flächen für die Forst- und Landwirtschaft
  • Darstellung von öffentlichen und privaten Grünflächen
  • Darstellung eines Lärmschutzwalles
  • Darstellung einer Fläche für die Abwasserbeseitigung

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Auslegungszeitraum

22. Oktober 2025 - 21. November 2025

Ansprechperson