Acht Bauleitplanungen liegen öffentlich aus – von Berufskolleg bis Löllinghausen

Acht Bauleitplanungen liegen in den nächsten Wochen öffentlich aus – von Meschede-Nord über den Bereich Berufskolleg und Brückenstraße bis hin zur Bettenhelle und zum Baugebiet An der Sündelt und Löllinghausen.

Die 83. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Meschede-Nord hat zum Ziel, die Darstellungen an die tatsächlich vorhandenen Nutzungen sowie die heutigen städtebaulichen Zielsetzungen anzupassen. Nicht mehr benötigte Wohnbauflächenreserven sollen in Flächen für die Land- und Forstwirtschaft umgewandelt werden. Bestehende Wohnhäuser, die sich zum Teil im Außenbereich befinden, sollen in die Wohnbauflächendarstellung einbezogen werden. 

 

Mit der 114. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Berufskolleg“ in Meschede und der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Dünnefeld“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes am Dünnefeldweg geschaffen werden. 

 

Erneut ausgelegt wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29e „Brückenstraße" in Meschede. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen umfangreichen Umbau und eine Aufstockung des Gebäudes „Ruhrplatz 5“ geschaffen werden. Um das Vorhaben planungsrechtlich umsetzen zu können, müssen die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Dachgestaltung überarbeitet und angepasst werden.

 

Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79a „Bettenhelle“ in Freienohl geht es um die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans. Festsetzungen entfallen, und die Flächen werden zukünftig größtenteils nicht mehr bebaubar sein.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Ober den Eschen" in Eversberg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Verkauf zweier ehemaliger Spielplatzflächen geschaffen werden. Die Flächen sind aktuell ungenutzte Wiesen. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen in eine „nicht überbaubare Grundstücksfläche" innerhalb des „Allgemeinen Wohngebietes" geändert werden. In einem dritten Teilbereich wird der festgesetzte Fußweg angepasst. Zudem werden in allen drei Teilbereichen die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung geringfügig angepasst sowie die Baugestalterischen Vorschriften überarbeitet.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „An der Sündelt/Auf der Höhe“ in Meschede soll eine Verschiebung einer Fuß- und Radwegeverbindung um etwa 25 Meter in östliche Richtung ermöglichen. Die Notwendigkeit für diese Verlagerung hat sich im Zuge der kürzlich begonnenen Vorbereitungen zur Vermarktung der einzelnen Bauplätze ergeben. Darum werden auch die jeweils angrenzenden Baufelder entsprechend angepasst. 

 

Durch die 1. Änderung der Innenbereichssatzung S5 „Löllinghausen" werden im Osten von Löllinghausen neue Bauflächen hinzugenommen, eine ungenutzte Baufläche im Süden aufgehoben. Außerdem werden ökologische Maßnahmen zum Ausgleich von zukünftigen Eingriffsdefiziten festgesetzt.

 

Alle Interessierten können sich die Pläne von Mittwoch, 22. Oktober, bis einschließlich Freitag, 21. November, unter www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren und www.beteiligung.nrw.de/portal/meschede/startseite im Internet ansehen. Zusätzlich werden die Unterlagen während dieser Zeit im Technischen Rathaus in Meschede, Sophienweg 3, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden. Lediglich das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29e „Brückenstraße“ liegt nur zwei Wochen von Mittwoch, 22. Oktober, bis einschließlich Mittwoch, 5. November, aus. 

 

Stellungnahmen können während der Auslegung per E-Mail an beteiligung@meschede.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch per Post an die Stadt Meschede oder vor Ort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.