Mescheder Stadtrat spricht sich gegen kommunale Verpackungssteuer aus

Meschede. Eine eigene Verpackungssteuer wird es in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vorerst nicht geben: Einstimmig lehnten der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie mit breiter Mehrheit der Stadtrat ein solches Vorhaben ab. Eine Bürgerin hatte zuvor einen Antrag gestellt, eine Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen einzuführen.

Dort wird seit 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer erhoben. Einwegverpackungen und Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zur Zahlung verpflichtet sind Gastronomen und Händler und Händlerinnen, die Getränke oder Mahlzeiten zum unmittelbaren Verzehr in Einwegverpackungen verkaufen. Ziel der Satzung ist es, das Abfallaufkommen im Gebiet der Gemeinde zu verringern und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen zu schaffen. In Gerichtsurteilen, die bis zum Bundesverfassungsgericht reichen, wurde die entsprechende Satzung der Stadt Tübingen im Großen und Ganzen als rechtmäßig bewertet. Gleichzeitig wies Stadtkämmerer Jürgen Bartholme in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zur Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung darauf hin, dass die Gerichte unterstrichen hätten, dass immer eine Einzelfallbetrachtung nötig sei – insbesondere mit Blick auf die Folgen für kleinere Betriebe.

Dies zieht auch eine Bewertung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Betracht, die Stadtkämmerer Bartholme vorstellte. Der Spitzenverband der Kommunen sieht einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand durch die Steuer – und dies, so Jürgen Bartholme, gelte ganz sicher auch für die betroffenen Gastronomen und Einzelhändler. In Meschede könnte dies rund 300 Steuerpflichtige sein – und darunter seien eben nicht nur große Fast-Food-Ketten: „Es sind viele kleine Betriebe wie Kioske, Bäckereien oder Eisdielen.“ Die Höhe möglicher Steuereinnahmen sei ebenso wenig zu kalkulieren wie eine eventuelle Verringerung der Abfallmengen. Der Städte- und Gemeindebund rät deshalb seinen Mitgliederkommunen von der Einführung einer solchen Steuer ab.

Jürgen Bartholme verwies ebenso auf die EU-Verpackungsverordnung, die ähnliche Ziele verfolgt wie eine Verpackungssteuer. Die Regelung tritt 2026 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem EU-Land. Man müsse sich daher die Frage stellen: „Macht es Sinn, für einen überschaubaren Zeitraum eine solche eigene Regelung in Kraft zu setzen?“, so der Stadtkämmerer. Zudem müsse der Erlass einer kommunalen Verpackungssteuersatzung zunächst von den zuständigen Ministerien in Nordrhein-Westfalen genehmigt werden – auch das bringe einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand mit sich. Schlussfolgerung von Bürgermeister Christoph Weber: „Das wäre ein richtiger Bürokratieaufbau.“ Ziel müsse aber im Gegenteil ein Abbau von Bürokratie sein.

Dieser Einschätzung schlossen sich auch die Mitglieder von Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie Stadtrat an: Der Vorstoß zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer wurde abgelehnt.