Erneuerbare Energie ist ein großes Thema. Einstimmig wurde im Rat der Stadt Meschede ein Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zur Gewinnung von Strom durch Sonnenenergie verabschiedet. Dieser Kriterienkatalog soll Rat und Verwaltung dabei unterstützen, über Anfragen und Anträge auf Bauleitplanung für PV-Anlagen entscheiden zu können.
Wichtigster Punkt darin: Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungsarten konzentriert sich der neu erstellte Kriterienkatalog auf die Bodenwertzahl. Sie gibt einen Aufschluss darüber, wie ertragreich eine landwirtschaftliche Fläche ist. Hochwertige Böden sollten der Landwirtschaft nicht entzogen und daher nicht überplant werden. Nur Boden, der nicht so wertvoll für Ackerbau und Viehzucht ist, darf für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede einigte sich darauf, dass der Bodenrichtwert nicht höher als 33 sein darf, wenn eine Fläche für Photovoltaikanlagen genutzt werden soll. Ursprünglich lag der Grenzwert bei 35, die Ratsmitglieder sprachen sich jedoch für 33 aus. Meschedes Bürgermeister Christoph Weber äußerte sich „zuversichtlich, dass wir mit den Flächen auch so zurechtkommen“.
Legt man den Bodenrichtwert 33 zugrunde, ergibt sich ein theoretisch nutzbares Potenzial von 561 Hektar, die auf nichtprivilegierten landwirtschaftlichen Flächen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden könnten. „Da sind durchaus größere zusammenhängende Flächen dabei“, so Klaus Wahle, Leiter des Fachbereichs Bauordnung und Planung bei der Stadt Meschede.
Der Stadtrat sprach sich aber dafür aus, eine Obergrenze für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu setzen, die wie folgt abgeleitet wurde: Laut einer Potenzialanalyse wird in der Stadt Meschede im Jahr 2045 ein Energiebedarf von rund 600.000 Megawatt entstehen – für Haushalte, Industrie, Wirtschaft und Verkehr. Dieser könnte durch 31 Windräder mit je 7 Megawatt oder 596 Hektar an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erreicht werden.
Demgegenüber stehen allein 470 Hektar Flächen im privilegierten Bereich – an der Autobahn 46, an der Ruhrtalbahn und auf Deponien – für Photovoltaikanlagen planungsrechtlich bereits jetzt zur Verfügung. Und gerade da ist der Andrang groß, wie Bürgermeister Christoph Weber erklärte: „Der Run ist ungebremst. Die Anfragen laufen auf Hochtouren.“
Bleiben noch 126 Hektar Differenz. Ziehe man davon, so erläuterte Klaus Wahle, noch 19 Hektar für Dachflächen, auf denen PV-Anlagen installiert werden können, ab, bleiben noch 107 Hektar. Dies ist der Maximalwert für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen jenseits der Autobahn und der Bahnstrecke.
Bei zwei Enthaltungen wurde der Kriterienkatalog einstimmig beschlossen. Damit hat die Stadtverwaltung nun ein Instrument, mit dem – sieht man von Ausnahmen wie Agri-Photovoltaikanlagen, die eine gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und die PV-Stromproduktion durch ausreichend Raum für die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Maschinen sowie für eine Haltung größerer Tiere ab – zügig Interessenten mitgeteilt werden kann, ob eine PV-Anlage an einem Standort möglich ist oder nicht. „Ist der Bodenrichtwert höher als 33, lehnen wir die Anfrage im Regelfall ab“, so Klaus Wahle. Dann werde dem Rat lediglich eine Liste abgelehnter Vorhaben zur Kenntnis vorgelegt. Auch das stieß unter den Ratsmitgliedern auf große Zustimmung.