Meschede. Die Kommunalwahl in NRW findet am 14. September statt. In Meschede wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dann den Bürgermeister, den Stadtrat, den Kreistag sowie den Landrat bzw. die Landrätin. In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlbenachrichtigung.
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, bis spätestens Freitag, 12. September, um 15 Uhr Briefwahlunterlagen bei der Kreis- und Hochschulstadt Meschede zu beantragen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt, der mit einem mobilen Endgerät eingescannt werden kann und der so zum digitalen Antragsformular führt. Diese Möglichkeit besteht ebenso über den Online-Link unter www.meschede.de auf der Homepage der Stadt Meschede.
Auf dem Postweg können Briefwahlunterlagen unter der Adresse „Wahlbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede“ angefordert werden – oder aber per E-Mail an wahlen@meschede.de.
Ebenso besteht die Möglichkeit, direkt im Wahlbüro der Stadt Meschede seine Stimmen abzugeben. Von Montag, 18. August, bis einschließlich Freitag, 12. September, ist das Wahlbüro zu folgenden Zeiten geöffnet: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr (Freitag, 12. September, bis 15 Uhr) sowie samstags von 10 bis 12 Uhr.
Besonders wichtig: Wählerinnen und Wähler sollten ihre Briefwahlunterlagen unbedingt rechtzeitig abschicken oder einwerfen.
Falls bei den Wahlen zum Landrat bzw. zur Landrätin am 14. September kein Kandidat bzw. keine Kandidatin die absolute Mehrheit erhält, findet ein zweiter Wahlgang statt – und zwar am Sonntag, 28. September.
Weitere Informationen finden Interessierte auch unter www.meschede.de/wahlen auf der Homepage der Stadt Meschede.