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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68

Schadesche Wiese

  • Ortsteil Grevenstein

  • Stand: April 2025

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 über die während der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen und den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ im Ortsteil Grevenstein in der Fassung vom 07.11.2024, zuletzt geändert am 20.02.2025 inklusive der Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V.m. dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Veröffentlichung der vorstehend genannten Bauleitplanung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB einzuholen.
 

Zielsetzung der Planung:

Die Flächen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Schadesche Wiese“ werden bisher als öffentliche Grünfläche und öffentlicher Fußweg (Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives) sowie als LKW Stellplatzfläche (Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße) genutzt. Mit der Bebauungsplanänderung soll für beide Bereiche Planungsrecht geschaffen werden, um im Innenbereich zwei neue Baugrundstücke entwickeln zu können.
 

Planinhalt im Wesentlichen:
  • Änderungsbereich 1 – südlich des Stadtarchives
    - Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA)
    - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (I Vollgeschoss; Grundflächenzahl von 0,4; Erdgeschossfußbodenhöhe von mind. 0,30 m über der Geländeoberkante bergseits; Traufhöhe von max. 3,80 m über der Geländeoberkante bergseits)
    - Festsetzung einer offenen Bauweise mit ausschließlicher Zulässigkeit von Einzelhäusern
    - Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentlicher Fußweg“
    - Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses, einschließlich des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen
    - Festsetzung eines Leitungsrechtes für ein Niederspannungskabel mit Schutzstreifen
     
  • Änderungsbereich 2 – südöstlich der Graf-von-Spee-Straße
    - Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA)
    - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (II Vollgeschosse; Grundflächenzahl von 0,4; Geschossflächenzahl von 0,8)
    - Festsetzung einer offenen Bauweise mit ausschließlicher Zulässigkeit von Einzelhäusern
    - Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes für den bestehenden Mischwasserkanal mit Schutzstreifen

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Auslegungszeitraum

07. April 2025 - 12. Mai 2025

Ansprechperson