Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Wichtig!

Am Montag und Mittwoch ist eine Vorsprache im Bürgerbüro nur mit Termin möglich. 
Termine können Sie in wenigen Schritten (ohne Registrierung) online buchen.
Sofern in besonders dringenden Angelegenheiten und Notfällen eine kurzfristige Online-Terminbuchung im Bürgerbüro nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0291/205-185. Oftmals stehen tagesaktuelle Termine zur Verfügung.

Hinweis: Die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nach Einbürgerung für mehrere Personen (Familien) ist nur noch mit Termin möglich.

Personalausweis

Allgemeine Informationen

Personalausweise können für deutsche Staatsangehörige jeden Alters ausgestellt werden.

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs besteht die Pflicht, zumindest ein Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) zu besitzen. 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise, ob der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen kann im Bürgerbüro nicht erfolgen.

Bis zum 16. Lebensjahr muss die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro vorgelegt werden.
Die Einverständniserklärung können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Personalausweisbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist. Diese Einschätzung ist als verfahrensbedingter Bearbeitungsvermerk im Ausweisregister zu speichern.

Fingerabdruck

Die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen ist seit August 2021 ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.

Ausnahmen von der Fingerabdruckpflicht kennt das Gesetz nur für Kinder unter 6 Jahren (§ 5 Abs. 7 PAuswG) und für die seltenen Fälle, in denen medizinische Gründe der Abnahme von Fingerabdrücken entgegenstehen (§ 5 Abs. 9 PAuswG).

Digitales Lichtbild

Ab dem 01.05.2025 sind digitale Lichtbilder bei der Beantragung eines Personalausweises verpflichtend. Die Vorlage von papierbasierten Lichtbildern ist ab 01.05.2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Das digitale Lichtbild erstellen Sie entweder an den Fototerminals (Selbstbedienungsterminals) im Bürgerbüro oder bei einem privaten Fotodienstleister, der eine zertifizierte Cloud-Übermittlung an das Bürgerbüro anbietet und Ihnen einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) zum Abruf zur Vorlage beim Bürgerbüro übergibt.
Fotodienstleister in Meschede: Foto Sonntag und die Drogeriemarktkette dm

Derzeit ist es noch nicht möglich, das Lichtbild im Bürgerbüro zu erstellen, da die neuen Fototerminals bisher noch nicht von der Bundesdruckerei geliefert wurden.

Online-Ausweisfunktion

Der Personalausweis hat eine Online-Ausweisfunktion. Hiermit können Sie sich sicher im Internet ausweisen. Sie können damit Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und schnell elektronisch erledigen.

Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden.

Wenn Sie die PIN vergessen haben, wenn Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden oder die PIN durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, können Sie sich beim Bürgerbüro kostenfrei eine neue 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) setzen.

Die Änderung der PIN durch einen gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer, Bevollmächtigten oder sonstigen Dritten ist unzulässig.

Direktversand

Ab dem 01.05.2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice (Direktversand) des beantragten Personalausweises an.

Zusätzliche Gebühr: 15,00 €    Die Bezahlung erfolgt in der Behörde bei Antragstellung.
Keine Erstattung der Gebühr bei erfolgloser Zustellung.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Meschede
  • Personalausweis ab 16 Jahren

Der Direktversand ist nicht möglich:

  • Personalausweis für Kinder/Jugendliche (0 - 15 Jahre)
  • An eine Wunschadresse, an einen Nebenwohnsitz oder an eine Versandadresse im Ausland
  • Bei Beantragung des Personalausweises bei einer unzuständigen Behörde (Nebenwohnsitz, Wohnsitz im Ausland)
  • Wenn kein weiteres gültiges Dokument (Reisepass, Führerschein, Krankenkarte) vorhanden ist.
  • Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können den Direktversand nicht nutzen.

Entgegennahme an der Haustür:

  • Persönliche Entgegenahme (keine Vollmacht für andere Personen möglich)
  • Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument erforderlich.
  • Scheitert der Zustellversuch, weil Sie nicht persönlich angetroffen werden, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird die Sendung innerhalb dieser Zeit dort nicht abgeholt, wird sie an das Bürgerbüro der Stadt Meschede weitergeleitet. Kosten werden nicht erstattet.

Ein Sammelversand (Reisepass und Personalausweis) ist nicht möglich. Jedes Dokument wird einzeln verschickt.

Die Behörde prüft bei der Beantragung des Personalausweises, ob die antragstellende Person über ein geeignetes Lichtbild-Ausweisdokument verfügt und das Lichtbild hinreichend aktuell ist, damit die Übergabe an der Wohnungstür erfolgen kann.

Der alte Personalausweis wird bereits bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst nur die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf.

Der voraussichtliche Tag der Zustellung kann nur per E-Mail angekündigt werden.

Einem Direktversand ohne Angabe einer E-Mail-Adresse kann nur zugeraten werden, wenn sich die antragstellende Person bis zur Übergabe ohnehin weitgehend lückenlos zuhause aufhalten wird.

Ablauf

  • Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Personalausweis produziert hat, wird dieser direkt an Ihre Meldeadresse versandt.
  • Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
  • Der Zustelldienst unternimmt einen Zustellversuch.
  • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen als Antragsteller*in persönlich übergeben. Damit Ihnen das Dokument durch den Zustelldienst ausgehändigt werden darf, müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument ausweisen.
  • Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst nur die Sendung mit dem Dokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweisdokumente zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet der Postzustelldienst alte Dokumente.
  • Sollten Sie nicht Zuhause sein, wird der Personalausweis bei der Post für Sie hinterlegt. Sie müssen das hinterlegte Dokument innerhalb von sieben Werktagen bei der Post abholen, ansonsten wird dieses an das Bürgerbüro der Stadt Meschede übergeben und Sie müssen es dort abholen.
  • Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn die Zustellung fehlschlägt.
    Die Zustellung schlägt nach aktueller Rechtslage bereits fehl, wenn Sie beim ersten Zustellversuch nicht persönlich angetroffen werden. 

Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt, wenn kurzfristig ein Personalausweis benötigt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Ausweis benötigt.
Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist maximal drei Monate gültig. Er ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen.

Notwendige Unterlagen:
Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie zur Beantragung des Personalausweises.

Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden.

Gemäß § 1 Abs. 3 PAuswG können Personen von der Ausweispflicht befreit werden

  • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist
  • die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
  • Die Antragsstellung ist erst dann möglich, wenn die betreffende Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzt (Personalausweis und Reisepass sind abgelaufen oder abhandengekommen).

  • Das Bürgerbüro stellt eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht aus. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
    Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Alleiniger- oder Hauptwohnsitz in Meschede

Den Antrag auf Befreiung von der Ausweisflicht können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach Eheschließung erfolgen.

In Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt, ist der Personalausweis ungültig. Er darf nicht ausgehändigt werden und muss gebührenpflichtig neu beantragt werden.

Ausstellung eines Personalausweises durch eine örtlich unzuständige Behörde

Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. 

Bei der Beantragung durch eine örtlich unzuständige Behörde werden höhere Gebühren erhoben.

Die Ausstellung eines Personalausweises durch eine örtlich unzuständige Behörde kann nur nach Ermächtigung durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen (§ 8 Abs. 4 PAuswG). 

Bis die Ermächtigung der zuständigen Behörde beim Bürgerbüro Meschede vorliegt, kann einige Zeit vergehen. 
Erst nach Vorlage der Ermächtigung kann die Beantragung des Personalausweises erfolgen.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz wird die Ermächtigung bei der zuständigen Behörde der zuletzt gemeldeten Adresse im Inland eingeholt.

Wohnsitz im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten, einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Informationen über die deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Voraussetzung für die Antragstellung bei einer Behörde in Deutschland ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können.

Bei der Beantragung durch eine örtlich unzuständige Behörde werden höhere Gebühren erhoben.

Die Ausstellung eines Personalausweises durch eine örtlich unzuständige Behörde kann nur nach Ermächtigung durch die örtlich zuständige Behörde erfolgen (§ 8 Abs. 4 PAuswG). 

Bis die Ermächtigung der zuständigen Behörde beim Bürgerbüro Meschede vorliegt, kann einige Zeit vergehen. 
Erst nach Vorlage der Ermächtigung kann die Beantragung des Personalausweises erfolgen.

Bei Personen ohne festen Wohnsitz wird die Ermächtigung bei der zuständigen Behörde der zuletzt gemeldeten Adresse im Ausland eingeholt.

Gültigkeit

Antragsteller ab 24 Jahren 10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 3 Monate

 

Der Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (z. B. bei Namensänderungen)

oder

  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Lieferzeiten

Die Lieferzeit für einen Personalausweis liegt in der Regel zwischen 2 - 4 Wochen. Längere Lieferzeiten sind aber möglich.

Abholung

Nach Lieferung des Personalausweises an das Bürgerbüro erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung.

Die Aushändigung kann nur direkt an die antragstellende Person oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Auch Sorgeberechtigte benötigen von der antragstellenden Person eine entsprechende Vollmacht, wenn diese das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Bei der Abholung des Personalausweises erhalten Sie ein Begleitschreiben mit dem Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion.

Auch wenn Personalausweises für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Persönliche Vorsprache (auch bei betreuten Personen)

  • Persönliche Vorsprache von Kindern ab dem 6. Lebensjahr (ab 6. Lebensjahr Fingerabdruck zusätzlich ab 10. Lebensjahr Unterschrift)

Für die Abholung:

Bei persönlicher Abholung den bisherigen

  • Personalausweis oder Reisepass

Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich:

  • die vollständig ausgefüllte Vollmacht

  • Ausweisdokument des Abholers

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kinderreisepass 

  • Geburtsurkunde bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl des bisherigen Ausweises

  • Digitales Lichtbild (siehe Infos zum digitalen Lichtbild)
    Papierbasierte Lichtbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zugelassen.

  • Bei Antragstellung unter 16 Jahren zusätzlich:

    • Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten ggf. Nachweis über das Sorgerecht
  • Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

    • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
  • Bei Erstbeantragung nach Einbürgerung zusätzlich

    • Einbürgerungsurkunde im Original
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen und Minderjährigen)
    • Heiratsurkunde
      Sollte es sich um eine ausländische Geburts-/Heiratsurkunde handeln, ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer erforderlich oder die Vorlage einer Internationalen Urkunde

Wichtig
In Zweifelsfällen kann das Bürgerbüro weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). 

Verlust / Diebstahl / Wiederauffindung

Sie haben Ihren Personalausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?

In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem Bürgerbüro der Kreis- und Hochschulstadt Meschede mitzuteilen (Verlustanzeige). Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird bei der Verlustmeldung von uns direkt veranlasst. Sie können dies aber auch vorab über den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 vorweg) erledigen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit. Das Sperrkennwort finden Sie bis 16.02.2025 auf Ihrem PIN‐Brief, ab 17.02.2025 auf Ihrem Begleitschreiben, dass Sie bei Abholung des Personalausweises erhalten haben.

In jedem Fall wird von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros eine Verlustanzeige aufgenommen, welche an die Polizei weitergeleitet wird. Der Personalausweis wird dann im weltweiten Interpol-System als abhandengekommenes Dokument ausgeschrieben. Dieser Eintrag kann erst gelöscht werden, wenn die betroffene Person dem Bürgerbüro das Wiederauffinden mitgeteilt hat. Eine vorherige Nutzung des als verloren gemeldeten Dokumentes ist untersagt!
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Eine Gewährleistung, dass Sie Ihren wiederaufgefundenen Personalausweis außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwenden können, kann daher nicht gegeben werden.
Wenn Sie solche Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises, ein neues Dokument zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Personalausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

Gebühren

Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Zuschlag für nicht zuständige Behörde 13,00 €
Zuschlag für nicht zuständige Behörde (kein Wohnsitz in Deutschland) 30,00 €
Nutzungsentgelt Lichtbilderfassungssysteme in der Behörde (ab 01.05.2025) 6,00 €
Zusätzliche Gebühr für Direktversand (ab 01.05.2025) 15,00 €
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

Die Gebühr für den Personalausweis muss bei Antragstellung bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz – PAuswG

  • Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV

Formulare & Downloads