Meschede. Energie, Kraftstoffe, Material und auch Löhne – in den Jahren 2023 und 2024 sind in vielen Bereichen Kosten zum Teil deutlich gestiegen. Diese Entwicklung geht auch an den Gebühren für kommunale Dienstleistungen in der Stadt Meschede nicht vorüber: Für das Jahr 2025 müssen die Gebührensätze angepasst werden. Diese Empfehlung haben jetzt einstimmig die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses an den Stadtrat gegeben. Hintergrund: Auf Basis der aktuellen Kosten- und Erlössituation werden die Gebühren jährlich neu berechnet.
Wichtig: Mit Gebühren „verdient“ die Stadt Meschede kein Geld. Es werden lediglich Kosten, die für gebührenpflichtige Dienstleistungen tatsächlich entstanden sind, auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Dabei werden Über- und Unterdeckungen der Vorjahre bei der Gebührenkalkulation mitberücksichtigt und wieder ausgeglichen.
Das gilt auch für die Abfallgebühren. Hier haben sich die Kosten für Einsammlung und Transport der Abfälle erhöht. Hinzu kommt, dass auch die Mengen des entsorgten Rest- und Sperrmülls wieder gestiegen sind. Besonders wichtig: Sortierung und Qualität des Biomülls im Stadtgebiet waren in der Vergangenheit nicht ausreichend. Problem: Die geplante Verschärfung der neuen Bioabfallverordnung, die ab Mai 2025 in Kraft tritt, würde den Aufwand für die Aufbereitung des verunreinigten Bioabfalls erhöhen. Die Stadtverwaltung informiert deshalb die Bürgerschaft mit der Kampagne „wirfürbio“ über dieses Problem.
Erhöhte Kosten müssen über steigende Gebührensätze auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden. Sollte der Stadtrat zustimmen, würde der 80-Liter-Restmüllbehälter künftig 116,33 Euro (+8,59 Euro) kosten, der 120-Liter-Behälter 164,45 Euro (+8,89 Euro) sowie der 240-Liter-Behälter 308,79 Euro (+9,78 Euro). Für die 120-Liter-Windel- und Pflegetonne wird eine Gebühr von 82,23 Euro (+4,45 Euro) fällig. Für die Biomülltonnen ergeben sich folgende Gebühren: 80-Liter-Behälter 102,50 Euro (+7,11 Euro); 120-Liter-Behälter 146,92 Euro (+7,82 Euro) und 240-Liter-Behälter 280,31 Euro (+9,99 Euro).
Ein erhöhter Kostenaufwand belastet auch die Gebühren für die Abwasserentsorgung – allerdings nur in einem sehr maßvollen Umfang. Sie sollen im Jahr 2025 beim Schmutzwasser auf 3,28 Euro je Kubikmeter Abwasser (+4 Cent) steigen, die Entsorgung des Niederschlagswassers soll 59 Cent je Quadratmeter kanalwirksamer Grundstücksfläche (+1 Cent) kosten.
Beim Friedhofswesen passe sich die Stadtverwaltung kontinuierlich an die sich wandelnde Bestattungskultur an, so Bernhard Kramer vom zuständigen Fachbereich Infrastruktur: Rund drei Viertel der Bestattungen erfolgen mittlerweile als Urnenbeisetzungen – das Angebot von pflegefreien Bestattungen auf den Urnenhainen erfährt besonders große Nachfrage. Zuletzt wurden auf den Friedhöfen in Eversberg und Grevenstein geeignete Flächen hierfür hergerichtet – damit steht diese Bestattungsmöglichkeit mit Ausnahme des Südfriedhofs auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet zur Auswahl. Neben weiteren Faktoren sorgt der steigende finanzielle Aufwand für die Wege- und Grünflächenunterhaltung für einen Anstieg der Gebühren für die Grabnutzung um durchschnittlich 8 Prozent. Ebenso erhöht sich die Pflegegebühr bei der Grabpflege bei den pflegefreien bzw. pflegearmen Bestattungsformen. Hier machen sich vor allem die gestiegenen Personalkosten bemerkbar, die Pflegegebühr steigt um durchschnittlich 19 Prozent.
Einen leichten Anstieg gibt es – ein entsprechendes Votum des Stadtrates vorausgesetzt – auch bei der Winterdienstgebühr. Zwar waren die Wintermonate des Jahres 2023, das jetzt neu in die Berechnung mit einfließt, vergleichsweise mild. Allerdings gibt es durch den starken Anstieg bei den Personal- und Treibstoffkosten eine Unterdeckung. Deshalb soll die Winterdienstgebühr auf 1,63 Euro je Frontmeter Grundstücksfläche steigen (+8 Cent). Von einer Überdeckung im „Gebührentopf“ kann die Straßenreinigungsgebühr für die maschinell durchgeführte Sommerreinigung profitieren: Sie soll im kommenden Jahr auf 1,93 Euro je laufenden Meter Grundstücksfläche sinken (-6 Cent). Ein besonders spürbarer Anstieg dürfte sich für die Reinigung von Fußgängerzone und angrenzenden verkehrsberuhigten Bereichen ergeben: Hier würden 2025 dann 13,59 Euro je Meter Grundstücksfront fällig (+5,09 Euro). Hintergrund: Nach Abschluss der umfangreichen Baumaßnahmen in den Vorjahren haben die durchschnittlichen Kehrrichtmengen und die Anzahl der Reinigungsstunden wieder annähernd das Niveau vor Umgestaltung des Fußgängerzonenbereichs erreicht. Hinzu kommt ebenso der Anstieg der Personal- und Materialkosten.
Eine endgültige Entscheidung über die Gebührensätze wird der Rat der Stadt Meschede voraussichtlich in seiner Sitzung am Dienstag, 10. Dezember, treffen.