Berufskolleg, Feuerwehrhaus Berge-Visbeck und Fichtenweg: Bauleitplanungen liegen aus

Meschede. Im Technischen Rathaus der Kreis- und Hochschulstadt Meschede liegen in den kommenden Wochen mehrere Bauleitplanungen öffentlich aus. 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 98 „Dünnefeld“ schafft die planungsrechtliche Grundlage für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes am Dünnefeldweg. Ziel ist der Neubau eines Hauptgebäudes für das Berufskolleg Meschede. Da die Überarbeitung des Bebauungsplans nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, muss dieser in einer 114. Änderung angepasst werden. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung soll über die Ziele und Auswirkungen der Planungen aufgeklärt werden. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 8. Juli, um 17 Uhr in der Aula des Berufskollegs statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Berge und Visbeck wird der Bebauungsplan Nr. 182 „Feuerwehrgerätehaus Berge-Visbeck“ neu aufgestellt. Auch hier muss der Flächennutzungsplan in einer 109. Änderung angepasst werden. Die Verfahren befinden sich bereits in der zweiten Phase der öffentlichen Beteiligung. Eine erneute Bürgerinformationsveranstaltung ist daher nicht geplant.

Im Bereich Fichtenweg kommt es zu einer Änderung von zwei Bebauungsplänen und der Anpassung des Flächennutzungsplanes: Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1. ist zum einen, den Neubau eines Wohnhauses zu ermöglichen, und zum anderen, die tatsächliche Nutzung im Plangebiet festzusetzen.

Das Flurstück 292 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Dauerkleingartenanlage Lanfertsweg“ und ist in diesem als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1988 wurde in diesem Bereich jedoch bis heute nicht umgesetzt. Der Bebauungsplan wird daher in diesem Teilbereich aufgehoben.

Der wirksame Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Meschede aus dem Jahr 1978 entspricht an vielen Stellen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen. Dies betrifft auch die Wohnbauflächendarstellungen am nördlichen Stadtrand der Kernstadt Meschede. Aufgrund der landesplanerischen Zielsetzung, nicht mehr benötigte Reserveflächen zurückzunehmen, ist eine Anpassung des FNP erforderlich – und somit die 113. Änderung. Darüber hinaus ist die Rücknahme einer nicht mehr geplanten Erweiterung der Kleingartenanlage Gartenstadt vorgesehen.

Die drei Verfahren befinden sich ebenfalls in der zweiten Phase der öffentlichen Beteiligung. 

Alle Interessierten können sich die Pläne von Montag, 30. Juni, bis einschließlich Dienstag, 29. Juli, unter www.meschede.de/bauleitplanverfahren/laufende-verfahren im Internet ansehen. Zusätzlich werden die Unterlagen im Technischen Rathaus in Meschede, Sophienweg 3, Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt und können in den Dienststunden montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Offenlegung per E-Mail an beteiligung@meschede.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch per Post an die Stadt Meschede oder vor Ort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.