Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Schankerlaubnis

Falls Sie aus einem besonderen Anlass für einen vorübergehenden Zeitraum alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).

Insbesondere für öffentliche Ereignisse (wie zum Beispiel Volks‐ und Stadtfeste oder Weihnachtsmärkten) sowie für die Durchführung sonstiger öffentlicher Veranstaltungen (wie Vereinsfeste, Konzerte oder Lesungen) kann die Gaststättenbehörde den Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen erlauben.

Hierzu muss das Formular vollständig ausgefüllt und mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Fachbereich Ordnung innerhalb der Öffnungszeiten eingereicht werden. Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an die zuständige Ansprechperson Frau Görgün, oezlem.goerguen@meschede.de versenden.

Keine Gestattung ist erforderlich, soweit im Rahmen zeitlich begrenzter öffentlicher Ereignisse lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

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