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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Kinderreisepass

Ab 01.01.2024 wurde aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinderreisepass abgeschafft.

Auch Verlängerungen bzw. Lichtbildaktualisierungen sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Ab dem 01.01.2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen.

Für Reisen innerhalb der EU oder des Schengen-Raums genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 €). Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich (Preis: 37,50 €).

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind 6 Jahre gültig.

Allerdings nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

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